Wenig bekannt ist, dass es noch ein viertes Zusammenkommen als Versammlung (Gemeinde) gibt: zum Aufnehmen oder Ausschließen aus der Gemeinschaft (1. Kor 5). Dabei geht es eben nicht einfach um eine Mitteilung eines Bruders. Die Gläubigen müssen als Versammlung versammelt sein, um aufnehmen oder ausschließen zu können.