Die beiden Beteiligten beim Zurechtbringen

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Ich möchte in Verbindung mit Matthäus 18,15 auch noch darauf hinweisen, dass die Aufgabe in dem Gespräch darin besteht, den Bruder zu überführen. Es geht also um eine Sünde, die offenbar geworden ist. Es geht nicht um eine Haltung, die meinen Bruder kennzeichnen mag. Nicht, dass man nicht auch darüber miteinander sprechen sollte. Wenn die Sünde nicht deutlich anhand von Gottes Wort zu benennen ist, muss man warten, bis die Dinge wirklich offenkundig werden. Nicht in dem Sinn, dass alle davon wissen – gerade das Gegenteil sollen wir ja hier tun: Die Sache soll im Verborgenen geregelt werden. Aber die Sünde als solche muss deutlich erkennbar sein. Und ich muss sie meinem Bruder auch als Sünde deutlich machen können. Ich muss ihn überführen (können) von der Sünde.

Es ist leider eine traurige Tatsache, dass der Weg von Vers 15 heute sehr wenig beschritten wird. Das liegt nicht daran, dass die Sünde gegen einen Bruder nicht mehr vorkäme. Könnte ein Grund für dieses Versagen nicht darin bestehen, dass wir die Dinge nicht im Verborgenen halten wollen, dass wir uns selbst gekränkt fühlen und dass wir nicht genug Liebe haben, um unseren Bruder gewinnen zu wollen? Vielleicht sind wir auch oft zu träge oder zu ängstlich, um solche Probleme anzugehen. Wenn wir empfindsamer für das Böse wären und mehr um die Ehre des Herrn besorgt wären, würden viel mehr Probleme ausgeräumt werden können.

Es gibt auch die andere Seite: Wie kann ich als Bruder, dem eine Sünde direkt vorgestellt wird, ein Sündenbekenntnis verweigern? Wenn jemand in Liebe – und davon sollte ich immer ausgehen! – zu mir kommt, warum bin ich dann nicht bereit, die Dinge in Ordnung zu bringen? Eigentlich soll ich gar nicht warten, bis mir jemand die Dinge vorlegt. Wenn ich gesündigt habe, soll ich sofort zu ihm gehen, um die Dinge in Ordnung zu bringen (vgl. Mt 5,23). Wenn ich das aber nicht getan habe, sollte ich wenigstens dann, wenn ich auf eine Sünde hingewiesen werde, diese Sache bekennen. Das ist das Ziel des Herrn für uns, wenn wir gesündigt haben.

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