Zucht in der Versammlung (Gemeinde) 2 - Folgen eines Ausschlusses

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Was bedeutet der Ausschluss eigentlich? Welche praktische Folge hat er?

Den Ausschluss aus der örtlichen Versammlung (Gemeinde) finden wir in 1. Korinther 5. Dort heißt es im letzten Vers: „Tut den Bösen von euch selbst hinaus“ (1. Kor 5,13). Jemand aus der Gemeinschaft der Gläubigen auszuschließen bedeutet, dass die Geschwister der örtlichen Versammlung (und damit auch der weltweiten Versammlung) keine Gemeinschaft mehr mit der Person pflegen dürfen, die ausgeschlossen wird. Man darf nicht einmal Umgang mit ihr haben (1. Kor 5,9.11). Die Person wird aus der praktischen Gemeinschaft der örtlichen Versammlung ausgeschlossen. „Umgang“ geht letztlich nicht so weit wie Gemeinschaft. Denn wenn ich beispielsweise mit einem Arbeitskollegen esse, habe ich noch lange keine Gemeinschaft mit ihm. Aber mit einem Gläubigen dürfen wir nicht einmal essen, was in Gottes Augen ein Beispiel für Umgang ist.

Paulus schreibt in 1. Korinther 5 nicht vom Brotbrechen. Dass dieses eingeschlossen ist, dürfte deutlich sein. Denn Das „Gedächtnismahl“ ist ja auch eine Art des „Essens“, sogar eine ganz besonders erhabene! Auch aus dieser Gemeinschaft wird „ein Böser“ hinausgetan. Gemeinschaft mit Bösem beim Brotbrechen würde die gesamte Gemeinschaft der versammelten Gläubigen verunreinigen. Aber die Konsequenzen dieses Schrittes der örtlichen Versammlung beziehen sich eben nicht nur auf das Brotbrechen, sondern auf den gesamten Umgang mit einer solchen Person.

Nicht grüßen

Man hat gefragt, inwiefern sich das Urteil im Blick auf einen Irrlehrer (2. Joh 7-11) von dem eines in moralischer Sünde lebenden Gläubigen (1. Kor 5) unterscheidet. Bei einem Irrlehrer, der die Person des Herrn Jesus durch seine böse Lehre über Ihn verunglimpft, heißt es, dass man einen solchen Irrlehrer nicht einmal mehr grüßen darf (vgl. 2. Joh 10.11). Im Blick auf jemand, der in moralischer Weise in Sünde lebt, wird der persönliche Umgang untersagt.

Man sollte diese beiden praktischen Schlussfolgerungen nicht gegeneinander ausspielen. Nur, weil das Grüße in 1. Korinther 5 nicht genannt ist, heißt das nicht, dass man eine solche Person doch grüßen darf. Und nur, weil das Essen nicht in 2. Johannes genannt wird, darf man nicht mit einer solchen Person zusammen essen. Die konkreten Handlungsanweisungen haben besonders damit zu tun, dass es in dem einen Fall um eine kollektive Zucht geht (1. Kor 5), während es im anderen Fall darum geht, wie man persönlich damit umgeht, dass ein böser Lehrer zu meinem Haus kommt (2. Joh). Das Essen mit jemand ist der konkrete Ausdruck praktischer, liebevoller und christlicher Gemeinschaft; daher wird es in 1. Korinther 5 angesprochen.

Mit einer ausgeschlossenen Person wird man sich also nicht zu Tisch setzen und essen. Man wird mit einer solchen Person keinen „netten Abend“ verbringen. Man wird sich mit ihr auch nicht in der Stadt treffen, um einen Einkaufsbummel zu machen. Man wird nicht zusammen Sport treiben oder spazieren gehen usw. Sie ist in Gottes Augen böse und daher auch in unseren Augen. Wir meiden sie.

Familienbeziehungen

Nun stellt sich die Frage, wie man innerhalb einer Familie mit einem Ausgeschlossenen umgehen sollte. Es ist wahr, dass die Familienbeziehungen durch den Ausschluss nicht aufgehoben sind. Ein Sohn bleibt Sohn, auch wenn er aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden muss. Eine Mutter bleibt Mutter, auch wenn sie ausgeschlossen werden muss. Dasselbe gilt auch für den Ehepartner. Diese Beziehungen sind also nicht direkt betroffen.

Aber natürlich wird auch dieser Umgang sehr belastet und daher eingeschränkt sein. Eine Familienfeier mit einer ausgeschlossenen Person ist schlechterdings undenkbar, unabhängig davon, ob andere Gäste eingeladen sind oder nicht. Denn wie will man Freude mit einer Person genießen, die als „Böser“ direkt mit Sünde identifiziert ist? Dass ein Nicht-Familienangehöriger an einem solchen Zusammensein nicht teilnehmen kann, wird aus 1. Korinther 5 deutlich: Er darf keinen Umgang mehr mit einer solchen Person pflegen. Vor allem sollte man die „erlaubten“ Familienbeziehungen nicht zu weit ziehen. Immerhin gilt es zu bedenken, dass wir im Neuen Testament überhaupt keine Ausnahmeregelung für die Familie finden. Wir schließen diese Ausnahme aus dem Gesamtkontext des Wortes Gottes. Aber sicherlich beschränken sich die „erlaubten“ Beziehungen auf solche ersten Grades.

Geschäftsbeziehungen

Was geschäftliche Beziehungen betrifft, so ist auch klar, dass sie bestehen bleiben. 1. Korinther 5,10 zeigt, dass wir nicht aus der Welt hinausgehen können. Wenn also jemand, den wir aus der Gemeinschaft der Geschwister ausschließen mussten, mein Kollege oder Geschäftspartner ist, werde ich ihm auf dieser Ebene beispielsweise auch bei einem Geschäftsessen begegnen können. Hier werde ich ihn auch normal als Kollegen begrüßen. Aber jeden darüber hinausgehenden Kontakt – z.B. ein Mittagessen zu zweit, was zumindest in die Nähe des persönlichen Umgangs geht – werde ich meiden.

Die praktischen Konsequenzen

Die praktischen Konsequenzen, die sich aus einem Ausschluss ergeben, sind also sehr weitreichend. Wir nehmen sie auf uns, weil wir den Herrn ehren wollen und seiner Heiligkeit teilhaftig geworden sind. Wir freuen uns nicht über eine solch abweisende Haltung einem anderen gegenüber, sondern leiden darunter. Aber wenn jemand das Böse mehr liebt als den Herrn, müssen wir uns auf die Seite unseres Herrn und Retters stellen. Das kann Er von uns erwarten.

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