Zucht in der Versammlung (Gemeinde) 10

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Gibt uns Gottes Wort einen Hinweis über die Dauer eines Ausschlusses?

Auf die Frage nach der Dauer eines Ausschlusses finden wir in Gottes Wort keine direkte Antwort. Wir haben ja ohnehin nur ein einziges Beispiel im Neuen Testament, das sich direkt mit einem Ausschluss beschäftigt. Das ist 1. Korinther 5.

Gott sei Dank – dieser Ausschluss hielt nicht auf Dauer an. Der Mann, der ausgeschlossen werden musste wegen seiner Hurerei, kam zur Einsicht. Er bekannte seine Sünde, tat Buße und ließ seine Sünde. Daher wurde er dann auch wieder in die Gemeinschaft der Gläubigen aufgenommen.

Aufnehmen!

In 2. Korinther 2,7 lesen wir, dass dieser Mann durch den Ausschluss (also die Isolation, also die Übergabe in die Welt, sogar an Satan, 1. Kor 5,5) wegen seiner Sünde zur Traurigkeit geführt wurde. Es ist sogar von großer Traurigkeit die Rede. Dieser Mann, der sich dadurch als wahrer Gläubiger offenbarte, hat also wirklich und tief Buße getan.

Nun gab es in Korinth das Problem, dass sie darauf nicht reagierten. Zunächst waren sie dem Bösen gegenüber gleichgültig geblieben (1. Kor 5). Jetzt waren sie der Umkehr und Buße, dem veränderten Verhalten und Zustand dieses Mannes und Bruders gegenüber gleichgültig geblieben. Paulus ermahnt daher die Korinther, dass sie nunmehr „im Gegenteil vielmehr vergeben und ermuntern“ sollten. Sonst bestand die Gefahr, dass dieser Mann durch die Traurigkeit verschlungen würde. Das bedeutet, dass er innerlich resignieren und ganz aufgeben würde.

Wir wollen uns das merken. Wir sollen dann, wenn die Versammlung an dem Verhalten und Auftreten eines Ausgeschlossenen erkennen kann, dass echte Buße und innere Wiederherstellung vorhanden ist, vergeben. Dieses Vergeben ist mit dem Aufnehmen in die Gemeinschaft der Gläubigen verbunden. Dass dem Gespräche vorausgehen und dass auch in Ruhe und in einer Gott gewollten Ordnung gehandelt werden sollte, ist klar. Aber wir haben keinen Anlass, jemanden bewusst lange warten zu lassen. Das widerspräche der Liebe unseres Herrn.

Nichts übereilen!

Das heißt nicht, dass wir jetzt übereilt vorgehen. Nicht das erste Kommen und die erste Regung zeigen, dass jemand umgekehrt und innerlich wiederhergestellt ist. Aber wir wollen jemanden auch nicht übermäßig lange warten lassen.

Nun gibt es zuweilen auch das Gegenteil. Und auch das beschämt uns in gleichem Maß. Ich hörte von einem Fall, wo jemand eine Woche nach seinem Ausschluss schon wieder der örtlichen Versammlung zur Aufnahme vorgeschlagen wurde. Wir empfinden, wie unangemessen eine solche Handlung ist.

Allein schon dann, wenn man auch nur ein geringes Empfinden von der Bedeutung und den Folgen einer Sünde hat, wird man so nicht handeln. Wenn man eine gewisse „Ahnung“ von der Heiligkeit und Herrlichkeit des Herrn und damit des Platzes des Zusammenkommens hat, wird man sicherlich vor einem solch oberflächlichen Ausschluss zurückschrecken.

Die Ehre des Herrn mit Füßen treten

Was mag der Herr empfinden, wenn wir einen Ausschluss nur „formal“ durchführen, ohne mit der von Ihm gewollten Ernsthaftigkeit ans Werk zu gehen? Wie sollte in einem solchen Fall eine Versammlung wirklich Leid tragen und ihre Trauer und Beugung vor Gott kundtun? Eine solche Handlungsweise tritt die Ehre des Herrn letztlich mit Füßen. Was ist die Folge? Die örtliche Versammlung muss erneut Buße tun und sich darüber beugen und ihre Herzlosigkeit dem Herrn gegenüber bekennen. Allein schon geistlicher Anstand würde so nicht mit der Gegenwart, Person und dem Werk des Herrn umgehen.

Wir wollen für uns lernen: Ein Ausschluss ist kein rein formales Mittel, um einer Anforderung des Herrn (oder anderer Gläubigen, die uns beobachten) nachzukommen. Er ist aber auch kein Mittel, um jemand möglichst lange in einer Zuchtmaßnahme „schmoren“ zu lassen. Es gehört geistliches Empfinden und praktische Gemeinschaft mit dem Herrn dazu, um seinen Weg zu erkennen. Der Weg ist in jedem Fall ein „Einzelfall“. Wer den Herrn und seine Ehre liebt, wird sich angemessen und gottesfürchtig verhalten.

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