
Wer muss ausgeschlossen werden? Wann muss ausgeschlossen werden?
Wir wollen festhalten, dass es darum geht, jemanden ausschließen zu müssen. Es ist kein Akt der Freude, sondern ein trauriges Muss. Es handelt sich somit um einen Schritt, der nach Gottes Wort unumgänglich ist in bestimmten Situationen. Die Frage lautet: Wer muss ausgeschlossen werden? Diese Frage hängt eng damit zusammen, warum jemand ausgeschlossen werden muss.
Die Antwort auf diese Fragen finden wir in 1. Korinther 5. „Nun habe ich euch geschrieben, keinen Umgang zu haben, wenn jemand, der Bruder genannt wird, ein Hurer [Unzüchtiger] ist oder ein Habsüchtiger oder ein Götzendiener oder ein Schmäher oder ein Trunkenbold oder ein Räuber, mit einem solchen nicht einmal zu essen. Denn was habe ich die zu richten, die draußen sind? Ihr richtet ihr nicht die, die drinnen sind? Die aber draußen sind, richtet Gott; tut den Bösen von euch selbst hinaus." (1. Kor 5,11-13).
Sünde als Kennzeichen des Lebens
Das heißt, wir müssen jemanden aus der Gemeinschaft der Gläubigen ausschließen, bei dem die Sünde zu einem Kennzeichen seines persönlichen Zustandes geworden ist. Jemand, der einmal gelogen hat, wird damit nicht zu einer Person, die durch Lüge (dauerhaft) gekennzeichnet ist. Jemand, der einmal betrunken war, ist kein Trunkenbold. Wenn aber Alkohol, Lüge, Götzendienst, Habsucht oder Unzucht das Leben eines Menschen kennzeichnet, dann ist sein Zustand durch diese Sünde geprägt. Daher muss er aus der Gemeinschaft der örtlichen Versammlung (Gemeinde, Kirche) ausgeschlossen werden.
Es ist nützlich zu verstehen, dass die Liste der in diesem Kapitel genannten Sünden nicht vollständig ist. Paulus nennt hier einige hervorstechende Sündenzustände, nicht jedoch alle denkbaren. Selbstverständlich ist ein Mörder hier ebenfalls einzureihen.
Der Böse wird ausgeschlossen
Dass es um einen solchen Zustand geht, macht Vers 13 dieses Kapitels sehr deutlich. Es heißt dort nicht: „Tut den Bruder von euch selbst hinaus." Der Mensch, der nach 1. Korinther 5 ausgeschlossen werden muss, ist von seinem Charakter her kein Bruder mehr, sondern ein Böser. Das bedeutet nicht, dass ein Gläubiger wieder verloren gehen könnte. Aber wir können in einer Person, die in der Sünde lebt, nicht mehr erkennen, dass es sich um einen Gläubigen handelt. Denn ein Gläubiger lebt nicht in der Sünde - das wäre vollkommen unnormal. Johannes schreibt, dass jemand, der aus Gott geboren ist, „Sünde nicht tut" (1. Joh 3,9). Sünde ist einfach nicht sein Kennzeichen.
Dass die betreffende Person dennoch gläubig sein kann, wird aus 2. Korinther 2,6.7 deutlich. Denn die Korinther sollten demjenigen, den sie ausschließen mussten, vergeben und ihn wieder in die praktische Gemeinschaft der Gläubigen aufnehmen. Das aber ist nur bei einem Gläubigen möglich, wie Vers 12 unseres Kapitels erklärt. Es heißt nicht, dass dieser Mann sich erst bekehren müsse oder musste. Dagegen ist klar, dass jemand, der sich in einem sündigen Zustand befindet, Buße tun muss über diesen Zustand und in diesem Sinn natürlich auch umkehren muss.
Keine Frage der Ewigkeit oder des Heils in dem Herrn Jesus
Zugleich sollte niemand meinen, durch den Ausschluss aus der örtlichen Versammlung würde jemand nicht mehr zu der Versammlung (Gemeinde) in den Augen Gottes gehören. Menschen haben mit der Frage der Ewigkeit bei einer anderen Person nichts zu tun. Das ist allein eine Frage, die Gott entscheidet. Wenn die örtliche Versammlung jemanden ausschließt, dann schließt sie ihn (allein) deshalb aus, weil sie die biblischen Belehrungen über die Versammlung hier auf der Erde praktisch verwirklichen möchte. Dafür ist sie verantwortlich (1. Kor 5,7.8) - mehr kann sie nicht tun.
Wann muss ausgeschlossen werden?
Wann ist man dann in der Pflicht auszuschließen? Wenn sich ein Gläubiger, der sich in Gemeinschaft in der örtlichen Versammlung befindet, als in Sünde lebend offenbart. Wir sind keine Detektive, die hintereinander herspionieren sollen. Wenn aber solch eine Sünde offenbar geworden ist wie Unzucht, Habsucht oder Trunkensucht, dann muss die örtliche Versammlung handeln.
Abschließend möchte ich noch der Frage nachgehen, die immer wieder gestellt wird:
Muss jemand, der Ehebruch begangen hat immer ausgeschlossen werden?
Es geht hier um die Frage, ob jemand, der einmal in die Sünde der Hurerei (Unzucht) bzw. des Ehebruchs gefallen ist, ausgeschlossen werden muss. Diese Frage ist - wie alle konkreten Fälle, die von Ausschlüssen betroffen sind, nicht ohne genaue Kenntnis des Falls beantwortbar. Jeder Fall ist besonders.
Es wird niemand wegen einer einzelnen Sünde ausgeschlossen. Das macht Vers 11 von 1. Korinther 5 deutlich. Es geht um den Zustand eines Menschen. Ein Mörder muss immer ausgeschlossen werden, denn Mord setzt Vorsatz voraus - damit ist Mord nie im Affekt geschehen. Dann wäre es Totschlag. Wenn ich mir einen Mord im Herzen vorsetze, dann kennzeichnet mich diese Sünde als Mensch.
Der Weg in den Ehebruch und die Unzucht
Das ist bei Hurerei nicht anders. Man hat schon lange diesen Gedanken im Herzen gepflegt und sich auf den Weg in diese Sünde gemacht. [Leider müssen viele von uns anerkennen, die wir bislang nicht gefallen sind, dass gerade die Sünde von Unzucht und Ehebruch bei vielen von uns auch schon im Herzen geschlummert hat, und dass nur die Gnade des Herrn uns vor der Tat bewahrt hat. Ihm sei Dank dafür!]
Es geht dabei durchaus auch um die Frage, wie eklatant eine Sünde in ihrem Ausmaß oder in ihrer Größe ist. Der Apostel muss in 1. Korinther 6 sehr eindrücklich beschreiben, dass die Sünde der Hurerei ein ganz besonderes Ausmaß hat. Keine andere Sünde „gegen seinen eigenen Leib" gerichtet, in dem der Heilige Geist wohnt (1. Kor 6,17-19).
Hinzu kommt, dass der Apostel in 1. Korinther 5,2.3 zweimal im Blick auf Hurerei nicht von einem Zustand, sondern von einer Tat spricht. Offenbar ist Hurerei in Gottes Augen so schlimm, dass das Begehen dieser Tat, wer dieses so verübt hat, derart böse ist, dass nur der Ausschluss das richtige Verhalten der Versammlung auf solch eine Handlung ist. In diesem Fall kann sich somit eine Versammlung nur dadurch als rein erweisen, dass sie die Sünde durch Ausschluss straft (dass es sich um eine Strafe handelt, sagt Paulus in 2. Korinther 2,6).
Gleichwohl wiederhole ich: Jeder Fall muss gesondert behandelt werden. Und das schließt die Möglichkeit ein, dass es - in sehr seltenen Fällen - tatsächlich eine Ausnahme von diesem Grundsatz geben mag. Aber es bleibt eine Ausnahme!
Zeugnis vor der Welt
Natürlich ist es wahr, dass das Zeugnis in dieser Welt eine wichtige Rolle spielt. Wie könnte sich eine örtliche Versammlung als rein erweisen, wenn die sie umgebende Gesellschaft den Eindruck gewinnen würde, dass jeder tun und lassen kann, was er will - er wird geduldet, selbst wenn er in Sünde lebt und beispielsweise Hurerei begeht. Nein, sie muss handeln. Aber das Maß des Handelns richtet sich danach, ob die Sünde den Zustand einer Person beschreibt oder nicht. Das kann allein in Gespräch „vor Ort" erkannt werden. Diese sind bei Geschwistern, die in Sünde fallen, die der Kategorie von 1. Korinther 5 entsprechen, immer nötig. Das heißt auch, dass das Wissen von Ungläubigen nicht zwangsläufig zu einer Konsequenz im Handeln der Versammlung führt. Wir handeln nicht nach dem Wissen von Menschen, sondern nach Gottes Wort.
Wir wollen Gnade üben und zugleich die Herrlichkeit und Heiligkeit der Versammlung in praktischer Weise aufrechterhalten. Wir müssen urteilen und richten und zugleich immer im Bewusstsein behalten, dass jeder von uns jederzeit in gleicher Weise in Sünde fallen kann. Im Gebet und durch Leid tragen (1. Kor 5,2) wollen wir bei jedem Einzelfall die klare Führung des Herrn auf der Grundlage seines Wortes erbitten. Dann werden wir richtig handeln.
Quelle: bibelpraxis.de/a1721.html
