Zucht in der Versammlung (Gemeinde) 9 - Ausschluss nach Bekenntnis?

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Was also ist zu tun, wenn jemand in einen sündigen Zustand gekommen ist, diesen dann aber einsieht als böse. Er bekennt sein Versagen, seine Sünde. Und nun? Wie hat die Versammlung darauf zu reagieren?

Vorweg sei gesagt, dass es sich hier um einen Fall handelt, der heute öfter vorkommt und wo anscheinend sehr viel Unsicherheit vorhanden ist.

Bekenntnis – Geständnis

Zunächst einmal kann man sich nur freuen, wenn jemand erkennt, dass er in Sünde gekommen ist und das als Sünde auch verurteilt. Wie immer kann man kein Pauschalrezept geben. Ist das Bekenntnis mehr ein Geständnis, weil die Dinge offensichtlich sind (Schwangerschaft, Strafverfolgung usw.), so dass damit zu rechnen ist, dass die Dinge früher oder später doch herauskommen?

Aber nehmen wir einmal den besten Fall an, dass es wirklich ein Bekenntnis ist. Auch dann hat sich oft gezeigt, dass der Schock über das Böse, was man getan hat, so groß sein kann, dass man das nicht für sich behalten möchte (Hurerei mit "Nachwuchs", Kinderpornografie mit Strafverfolgung, Alkoholfahrt von über 1,1 Promille mit Polizeikontrolle, usw.), dass man voller Scham das Ganze einem verantwortlichen Gläubigen am Ort mitteilt.

Fehltritt – wiederholte Sünde – Böser

Nun ist wesentlich, ob es sich um einen Fehltritt nach Galater 6 handelt, oder ob es um einen sündigen Zustand nach 1. Korinther 5 geht. Dabei wollen wir bedenken, dass ein sündiger Zustand nicht in jedem Fall eine mehr- oder vielfache Wiederholung einer Sünde voraussetzt. Man ist nicht erst in einem sündigen Zustand, wenn man 5 Menschen umgebracht hat. Man ist nicht erst in einem sündigen Zustand, wenn man mehrfach oder mit mehreren Personen Hurerei begangen hat. Paulus sagt: „der diese Tat begangen hat" (1. Kor 5,2) und „der dieses so verübt hat" (1. Kor 5,3).

Andererseits macht einen Gläubigen die Wiederholung einer Sünde auch nicht automatisch zu einem Bösen im Sinn von 1. Korinther 5. Wenn man das "Beispiel" der Selbstbefriedigung nimmt, handelt es sich im Allgemeinen um einen "Zustand" von Römer 7,14-25, nicht aber um den bösen Zustand von 1. Korinther 5. Insbesondere ist zu bedenken, dass bei den in 1. Korinther 5 genannten Sünden immer auch ein "Außenbezug" vorhanden ist, also die Sünde hat in ihrer Tat oder in ihrer Wirkung immer auch mit anderen Menschen zu tun.

Buße

Was ist nun bei einem solchen sündigen Zustand, wie er in 1. Korinther 5 behandelt wird, nötig? Wir müssen Buße tun. Wenn es um eine einzelne Sünde geht, müssen wir sie bekennen. Wenn es um einen sündigen Zustand geht, müssen wir von diesem bösen Weg umkehren.

Nun komme ich auf 1. Korinther 5 zu sprechen. Dort haben wir den denkbar schlimmsten Fall vorliegen, den man sich vorstellen kann:

Die Situation in Korinth

  1. Der "Böse" tut etwas, was nicht nur böse ist, sondern sogar schlimmer als das, was in der Welt damals üblich war (Vers 1).
  2. Die örtliche Versammlung war in einem solch schlechten Zustand, dass sie noch nicht einmal Leid trug für das Böse, was in ihrer Mitte geschah (Vers 2). Geschweige denn war sie in der Lage, den Bösen auf seine Bosheit hinzuweisen und ihm den Weg der Umkehr zu zeigen.

Nun nimmt der Apostel Paulus diesen schlimmen Zustand zum Anlass, die Versammlung in Korinth (und damit auch uns) zu belehren: Sie musste diesen sündigen Mann ausschließen. Da wir nur eine einzige Bibelstelle im Neuen Testament über den Ausschluss haben (zusammen mit der Wiederaufnahme in 2. Korinther 2 und 7), müssen wir hier alle wesentlichen Grundsätze suchen, die für uns im Blick auf den Ausschluss von Belang sind.

Was sagt Paulus in 1. Korinther 5 über ein Bekenntnis?

Was ist mit einem Bekenntnis vonseiten des Bösen? Diese Frage wird nicht einmal in Erwägung gezogen. Paulus weist sie nicht an: Wenn er aber dann zur Einsicht und zum Bekenntnis kommt, müsst Ihr nicht ausschließen. Wenn er aber nicht dazu bereit ist, müsst Ihr wohl ausschließen.

Nein, er weist sie schlicht an auszuschließen. Sind wir eigentlich noch bereit, einfach gehorsam zu sein? Immer wieder überlegen wir, ob nicht unter diesen Umständen oder jenen der bessere Weg darin besteht, Barmherzigkeit zu üben - wir wollen doch den in Sünde gekommenen gewinnen! Aber das übersieht, dass Gott die Dinge und unsere Herzen und Gewissen besser kennt als wir. Wenn Gott klar spricht, sollten wir wieder neu lernen, schlicht gehorsam zu sein. Das wäre zu unserem Segen und zu dem des Sündigenden.

Die Frage eines Bekenntnisses wird vom Apostel in 1. Korinther 5 nicht einmal im Ansatz erörtert. Müssten wir nicht erwarten, dass diese für uns heute anscheinend sehr bedeutsame Frage wenigstens irgendwie angesprochen wird von Paulus, wenn sie im Blick auf die Frage, ob auszuschließen ist, entscheidenden Charakter trägt?

Warum spricht der Heilige Geist das an dieser Stelle nicht an? Kann man diese "strenge" Haltung verstehen? Ich glaube ja. Hintergrund ist, dass jemand, der in einem bösen Zustand ist, ein Bekenntnis (oder Geständnis) ablegen kann, das aber noch lange keine Buße sein muss, ja keine Buße ist. Buße setzt voraus, dass man umkehrt von seinem Weg, dass man darüber Leid trägt und dass man einen geänderten Lebenswandel offenbart. Das braucht Zeit.

Gott sieht das Herz – der Mensch sieht die Wege

Hinzu kommt, dass Gott zwar in das Herz hineinsehen kann. Er sieht, ob wirklich Glaube und Umkehr vorhanden ist. Als Menschen aber sind wir angewiesen darauf, dass der Buße würdige Früchte gezeigt werden (Mt 3,8; Lk 3,8; Apg 26,20). Wir können nur an einem veränderten Lebenswandel erkennen, dass jemand umgekehrt ist.

Diesen Hinweis und Grundsatz finden wir im Alten Testament dargestellt durch zwei Gesetze. Wir stehen nicht unter Gesetz, aber das Gesetz ist ein Bilderbuch für das, was Gott uns im Neuen Testament deutlich macht (1. Kor 10,6.11). Sowohl in 4. Mose 19 als auch in 3. Mose 14 geht es um (äußere) Reinigung von Israeliten. In einem Fall war es die Verunreinigung beispielsweise durch die Berührung eines Toten (wofür der Israelit gar nichts konnte!), im anderen Fall handelte es sich um einen Aussätzigen. Gerade der Aussätzige ist im Übrigen eine „schöne" Illustration des durch Sünde geprägten und verunreinigten Gläubigen.

Hinweise aus 4. Mose 19 und 3. Mose 13.14

Was war nun zu tun, nachdem der Israelit nach 4. Mose 19 einen Toten berührt hatte? Er musste zweimal besprengt werden mit dem Wasser der Reinigung - am 3. Tag und am 7. Tag. Das ganze konnte nicht am 1. Tag getan werden. Aber auch am 3. Tag war er noch nicht rein. War durch die Besprengung seine Beziehung zu Gott nicht in Ordnung? Das mag sein. Aber er musste auch noch einmal am 7. Tag besprengt werden. Dann erst war er in den Augen des Volkes wieder ein Reiner.

Und wie war das bei dem ehemals Aussätzigen? Er war äußerlich schon rein, als er von dem Hohenpriester besehen wurde (3. Mo 14,1-3). Bildlich gesprochen lebte er nicht mehr in der Sünde und er hatte ein Bekenntnis abgelegt, dass er sündig war (3. Mo 13,45.46). Das aber reichte nicht, damit er wieder ins Lager kommen und mit dem Volk Gemeinschaft pflegen konnte.

Es mussten erst noch Opfer für ihn dargebracht werden, was davon zeugt, das seine Beziehung zu Gott auch für andere sichtbar in Ordnung gekommen war. Und selbst das reichte nicht. Er musste weitere sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben, ohne Gemeinschaft (3. Mo 14,8). Es wird ausdrücklich gesagt, dass er schon rein war - aber ins Zelt durfte er noch nicht kommen. Am siebten Tag musste er all sein Haar scheren und seine Kleider waschen (das spricht von seinem sichtbaren Lebenswandel), dann wurden am 8. Tag noch einmal Opfer für ihn dargebracht. Erst dann war die Gemeinschaft im Lager mit den Israeliten wiederhergestellt.

Das ist ein deutlicher Hinweis auf einen längeren Zeitabschnitt, der für die Reinigung vor den Augen der Menschen nötig ist. Für die äußere Reinigung reichten 7 bzw. 14 Tage. Für die innere Reinigung haben wir im Allgemeinen mehr nötig, das ist uns sicher einsichtig und haben wir in unserem eigenen Leben so oft erleben müssen, obwohl wir meistens recht oberflächlich sind und leben.

Beispiel Mord

Daher empfehle ich sehr, selbst bei einem Bekenntnis nicht zu meinen, den Gedanken zu pflegen: Jetzt ist ja kein Ausschluss mehr nötig, denn der Sündigende hat ja alles erkannt und in Ordnung gebracht.

Nehmen wir der Einfachheit halber den Extremfall eines Mordes. Ein Christ wird danach vermutlich sofort sagen: "Das war böse, was ich getan habe." Das ist ein Bekenntnis. Aber ist das auch Buße? Ist er damit rein, gereinigt, kein Sauerteig mehr für die Versammlung Gottes?

Nein, das persönliche Urteil reicht nicht, um die Versammlung zu verschonen, einen Ausschluss auszusprechen. Das dürfte uns wohl allen einleuchten. Aber bei anderen Fällen neigen wir alle aus dem Bewusstsein heraus, dass auch wir in dem einen oder anderen Punkt Unreinheiten begangen haben, dazu, die Messlatte des Wortes Gottes herunterzuschrauben. Ich fürchte, dass wir hier aus persönlicher Erfahrung mit unserem eigenen Leben nicht mehr die reinigende und heilende Notwendigkeit der Zucht nach Gottes Gedanken erfassen. Vielleicht fehlt uns inzwischen auch die nötige Gottesfurcht bzw. sind wir leicht durch den Zeitgeist beeinflusst, so dass uns den Mut fehlt, Böses immer noch böse zu nennen. Zudem sind wir derart beeinflusst vom humanistischen Gedanken der Toleranz, dass ein Ausschluss als gesetzlich, brutal und unverschämt verstanden wird. Und das ist er nicht, wenn wir ihn in der richigen Gesinnung vornehmen.

Leider hat die Erfahrung öfter gezeigt, dass das „Schock-Bekenntnis" zum Beispiel nach der Sünde der Hurerei nicht verwechselt werden darf mit echter Buße. Es gibt eben Beispiele, wo Betroffene, als man sich dann entschieden hat, sie in die Gemeinschaft (wieder) aufzunehmen (das heißt sie nicht auszuschließen oder nach einem "kurzen" Ausschlus), genau in diesem Moment schon wieder in Sünde gelebt haben. Man hatte versäumt, ihnen diese Zeit der Buße zu "gewähren" (das heißt abzuverlangen).

Vergessen wir in diesem Zusammenhang nicht: Sauerteig verunreinigt (1. Kor 5,6). Das heißt nichts anderes, als dass in einem solchen Fall die örtliche Versammlung verunreinigt ist. Sie kann sich nur dadurch reinigen, dass sie den Bösen aus ihrer Mitte hinaustut. Nachsichtigkeit ist in einem solchen Fall fatal, weil sie die Rechte des Herrn in der Mitte der Versammlung unbeantwortet lässt.

Versagen der örtlichen Versammlung

Gelegentlich müssen wir uns als Gläubige am Ort darunter beugen und bekennen, dass wir auf diese Fragen nicht "vorbereitet" sind. Wir müssen uns aus fahrlässiger Unkenntnis manchmal so lange mit der Frage beschäftigen, was eigentlich zu tun ist, dass der Betroffene, der ja in dieser Zeit in einer Art "Quarantäne" leben muss und keine Gemeinschaft mit den Geschwistern verwirklichen kann (vgl. 3. Mo 13,3.4), also sich wie ein Ausgeschlossener zurückzieht und nicht am Brotbrechen teilnimmt, genauso wie die örtliche Versammlung in einem Stadium der Unsicherheit belassen wird. Einerseits ist es gut und notwendig, dass die ganze Versammlung in "Übung" kommt.

Andererseits ist Gottes Wort ja nicht unklar in diesen Fragen, so dass, wenn wir über einen längeren Zeitraum nicht so handeln, wie es die Heiligkeit des Herrn verlangt, wir praktischerweise kein Licht verbreiten und uns so lange nicht als an der Sache rein erweisen. Am Ende stellt sich die Frage, ob nach Wochen und Monaten fehlenden Handelns ein Ausschluss überhaupt noch Sinn ergibt, wo dann tatsächlich die Buße schon eingesetzt hat, wir aber versagt haben ... 1

Ausnahmen

Abschließend sei hinzugefügt, dass das nicht heißt, dass es nicht Ausnahmen geben kann.2 Aber wie bei einer früheren Folge gesagt: Wir dürfen nicht zulassen, dass die Ausnahmen zum allgemeinen Grundsatz werden. Ausnahmen sind deshalb Ausnahmen, weil sie Ausnahmen sind und bleiben ...

Fußnoten

  • 1 An dieser Stelle behandle ich nicht den Sonderfall, dass die Versammlung von einer lange oder länger zurückliegenden Sünde im Sinn von 1. Korinther 5 erfährt, über die derjenige nie berichtet und möglicherweise tatsächlich Buße getan hat, wenn er dann doch noch davon zu der örtlichen Versammlung spricht.
  • 2 Wir finden im Alten Testament (5. Mo 22) auch unterschiedliche Sünden bzw. Arten von Hurerei, die unterschiedlich beurteilt und geahndet werden. Zwar werden diese verschiedenen Arten so im Neuen Testament nicht unterschieden. Dennoch muss uns das vorsichtig machen, einfach "nach Schablone" handeln zu wollen.
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