Mahnende Gedanken zum Binden und Lösen (2)

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Mahnende Gedanken zum Binden und Lösen (2)

Vor einiger Zeit wurde ich gefragt, was davon zu halten ist, dass an einem Ort eine Person im Sinn von 1. Korinther 5 ausgeschlossen wird (der Wohnort befand sich seit einiger Zeit an einem anderen Ort), ohne dass sie darüber informiert worden war oder mit ihr gesprochen woren war.

Die Antwort ist: Das ist ein unbiblisches Vorgehen. Nicht jeder Ausschluss ist in der Vorgehensweise von Matthäus 18,15-20 zurückzuführen. Zuweilen gibt es „Fälle", wo die Sünde, das heißt der sündige Zustand, so eindeutig und offenkundig ist, dass der örtlichen Versammlung (Gemeinde) nichts anderes übrigbleibt, als auszuschließen. Sie muss dann nicht den in Matthäus 18 ,15-17 genannten Prozess durchlaufen. Die Frage bei einem sündigen Zustand ist ja im Regelfall nicht, ob ein Bekenntnis vorliegt, sondern ob ein sündiger Zustand offenkundig geworden ist. Dann kann sich die Versammlung nur dadurch reinigen, dass sie den Bösen hinaustut.

Aber auch das heißt keineswegs, dass man nicht erst mit der betroffenen Person reden muss. Wie können wir einen Ausschluss aussprechen als Versammlung, ohne die betroffene Person wenigstens einmal angehört zu haben? Es ist eigentlich undenkbar. Aber leider ist das, was eigentlich der Fall sein sollte, heute nicht notwendigerweise noch Praxis. Wie oft weichen wir von dem Maßstab des Wortes Gottes ab!

Wir können nicht alle Details wissen, die bei einer Person zu einer bestimmten Handlungsweise, womöglich zu dem sündigen Zustand geführt haben. „Richtet denn unser Gesetz den Menschen, ehe es zuvor von ihm selbst gehört und erkannt hat, was er tut?" (Joh 7,51).

Daher sind wir verpflichtet, mit der betroffenen Person zu sprechen. Womöglich haben wir bestimmte Aspekte nicht gewusst oder übersehen. Oder wir handeln mit falschen Annahmen. So können wir zu Ausschlüssen kommen, die zwar auf der Erde Bestand haben, nicht aber im Himmel. Wie schlimm, wenn wir das im Nachhinein bekennen müssen/müssten.

Wie tragisch, wenn wir jemand ausschließen, der nach Gottes Wort gar nicht auszuschließen ist, weil wir ein solches Gespräch versäumt haben! Was werden wir dem Herrn der Versammlung dann sagen?

Natürlich können wir auch nicht ausschließen, ohne dass die betreffende Person darum weiß. Was würden wir denken, wenn Paulus die Versammlung in Korinther zu dem Ausschluss aufgefordert hätte, aber der Betroffene gar nicht wüsste, dass und warum er ausgeschlossen werden sollte? Das wäre einerseits absurd. Vor allem aber würde es einen wesentlichen Zweck des Ausschlusses verfehlen: Das Gewissen des Betreffenden in das Licht Gottes zu stellen.

Es ist somit unabdingbar, den Betroffenen zu besuchen (falls möglich), ihn zu informieren und die Sünde auf ihn zu legen (binden). Wer das nicht tut, macht sich schuldig. Gottes Wort nennt das Sünde.

Somit ist eine Versammlung vor Gott schuldig und Sünde liegt auf ihr, wenn sie auf dieses Versagen hingewiesen wird und es dennoch nicht als Schuld bekennt und - soweit möglich - heilt. Der Herr der Versammlung, der inmitten der goldenen Leuchter umhergeht, besitzt Autorität. Er hat auch züchtigende Autorität. Das sollten wir nicht übersehen.

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