Binden und Lösen

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Der Herr Jesus belehrt uns hier über Binden und Lösen. Das bedeutet, die Sünde an jemand zu „binden“ (vgl. Hos 10,10), der seinem Bekenntnis nach gläubig ist, also zur Versammlung gehört, seine Sünde aber nicht bekennen möchte. Das ist der Ausschluss, von dem wir in 1. Korinther 5 lernen. Weiter geht es darum, jemand zu „lösen“. Das bezieht sich auf eine ausgeschlossene Person, die zur Einsicht gekommen ist und nun wieder aufgenommen werden kann. Die Sünde wird, was das Bekenntnis auf der Erde betrifft, wieder von ihr gelöst. Das ist 2. Korinther 2,5-11. Hierunter kann man sicher auch den Fall fassen, dass jemand zum Glauben kommt und sich der örtlichen Versammlung anschließen möchte. Denn wenn damals oder auch heute jemand zum Glauben kommt und dann – natürlicherweise – auch an der Gemeinschaft der örtlichen Versammlung teilnehmen möchte, kommt er als jemand, der bislang als Heide in der Welt lebte. Er ist vor seiner Bekehrung ein Sünder, durch seine Sünden und seine Sündenschuld geprägt. Oder er ist Jude und steht in gleicher Weise unter dem Gerichtsurteil Gottes, sowohl als Sünder als auch durch Gottes Rechtsspruch über das jüdische Volk, das die Blutschuld der Ermordung seines Messias auf sich genommen hat. 1

Diese „Sünde“ muss nun, was das Zeugnis auf der Erde betrifft, von einem solchen Gläubigen gelöst werden, damit er Gemeinschaft mit den Gläubigen pflegen kann, also mit der örtlichen Versammlung.

Wir lesen zwar an keiner Stelle des Neuen Testaments, dass die Versammlung lehrt. Sie wird belehrt. Wir lernen aber hier und auch in 1. Korinther 5 bzw. 2. Korinther 2, dass die Versammlung Autorität besitzt. In diesem Sinn ist sie eine Instanz. Sie hat nicht deshalb Autorität, weil sie besonders geistlich wäre – praktisch sehen wir heute das Gegenteil. Allerdings geht Gottes Wort nie davon aus, dass Gläubige oder eine örtliche Versammlung ungeistlich sind. Gott erwartet von einer Versammlung, dass sie sich durch den Geist Gottes leiten lässt. In 1. Korinther 5,4 lesen wir, dass sie „im Namen unseres Herrn Jesus Christus“ handelt. Die Versammlung hat deshalb Autorität, weil Gott ihr diese durch den Herrn Jesus gegeben hat. Sie hat die Autorität zum Binden und Lösen von Gott übertragen bekommen.

Die Versammlung soll dieser Verantwortung in dem Bewusstsein nachkommen, dass Gott über ihr steht. Hierbei mag es manches Versagen geben. Aber solange sie Versammlung im Sinn des Neuen Testaments ist, also „als Versammlung“ im Gehorsam gegenüber Gottes Wort zusammenkommt und handelt, hat sie die hier genannte Autorität. Auch wenn nur zwei oder drei Personen derart versammelt sind.

Übrigens lesen wir hier nicht von einem besonderen Verfahren, wie jemand in die Gemeinschaft aufgenommen oder von ihr ausgeschlossen werden soll. Gott überlässt das der geistlichen Einsicht der örtlichen Versammlung. Es fällt auch auf, dass in den ersten Tagen der Christenheit kein „formales“ Verfahren eingesetzt wurde, was mit jemand zu tun ist, der an der praktischen Gemeinschaft Anteil nehmen möchte. Das sollte uns davor bewahren, ein festes Schema aufzustellen, dem grundsätzlich zu folgen sei.

In den ersten Jahren der Christenheit gab es keine verschiedenen christlichen Wege. Daher schlossen sich diejenigen, die sich bekehrt hatten, den Christen an und hatten sogleich den Wunsch, an der Gemeinschaft und damit auch am Brotbrechen teilzuhaben. Das ist heute angesichts des geistlichen Niedergangs unter den Christen anders, wo letztendlich nur „der Herr [diejenigen wirklich] kennt, die sein sind“. Daher muss bei der Aufnahme in diese Gemeinschaft größte Sorgfalt angewandt werden. Nicht von ungefähr werden die Mauern Jerusalems, die ein symbolischer Hinweis auf die Heiligung des Volkes Gottes sind, erst in der Zeit des Niedergangs unter Nehemia ausdrücklich erwähnt. So hat dieser Teil der Wahrheit – die Absonderung vom Bösen hin zu Gott – heute eine besondere Relevanz. Dennoch wollen wir uns bei den genannten praktischen Schritten nie verleiten lassen, allein „formal“ zu handeln, ohne den Geist der Schrift zu berücksichtigen.

Fußnoten

  • 1 Gleichwohl besteht natürlich ein Unterschied zwischen einem Sünder, der zum Glauben kommt, und jemand, der aus der Gemeinschaft der Versammlung ausgeschlossen werden muss. Ein wegen Sünde Ausgeschlossener hat die Heiligkeit des Platzes der Vorrechte und der Gemeinschaft mit dem Herrn gekannt und genossen und im Widerspruch dazu gehandelt. Für einen Jungbekehrten dagegen ist das alles neu.
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