Jetzt zeigt der Herr zum ersten Mal, dass die Versammlung nicht nur einen universellen Charakter trägt, sondern auch eine örtliche Institution ist. Es ist nicht schwer zu verstehen, dass der Bruder die Sünde des einen Bruders nicht der Versammlung weltweit kundtun soll. Das ist unmöglich. Aber jeder Bruder und jede Schwester ist seit dem in Apostelgeschichte 2 genannten Pfingsttag Teil einer örtlichen Versammlung, die aus allen Gläubigen an diesem Ort besteht (vgl. 1. Kor 1,2). Und dieser Versammlung - das heißt den Gläubigen der örtlichen Versammlung - sollte der Bruder die Sache mitteilen.
Dadurch belehrt uns der Herr übrigens darüber, dass es keine grundsätzliche Unterscheidung zwischen der örtlichen Versammlung und der weltweiten Versammlung bzw. der von Pfingsten (Apg 2) bis zur Entrückung (1. Thes 4) bestehenden Versammlung gibt. Es handelt sich um unterschiedliche Blickwinkel - aber dem Wesen nach handelt es sich um dieselbe Versammlung. Deshalb fügt der Herr auch keine zusätzlichen Erklärungen oder Einschränkungen an. Die örtliche Versammlung ist die Vergegenwärtigung, die Darstellung der weltweiten Versammlung. Das, was die örtliche Versammlung tut, hat damit die weltweite Versammlung getan - es gibt keine zwei unterschiedlichen Versammlungen (Gemeinden) in diesem Sinn.
Es kommt noch etwas Weiteres hinzu. In Matthäus 16 spricht der Herr Jesus davon, wie Er selbst in Vollkommenheit die Versammlung baut. In unserem Abschnitt sehen wir, dass die Versammlung in ihrer Verantwortlichkeit betrachtet wird in dem, was sie tun muss. Auch das sind zwei unterschiedliche Blickwinkel. Aber der Herr Jesus trennt das nicht voneinander. Er erwartet, dass die örtliche Versammlung ihre Aufgaben ausführt und ihrer Verantwortung entspricht. Davon sollen auch wir heute ausgehen.
Quelle: bibelpraxis.de/a3429.html