Widerspruchslösung nicht akzeptabel – nur bei Organspende?

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Wie groß ist das Echo, dass sich eine positive Ethik beim Thema Organspende durchgesetzt habe. Kirchen, Feuilletonisten und viele Politiker loben sich dafür, dass sie diesen „Automatismus“ verhindert haben. Man darf eben nur dann Organe von einem verstorbenen Menschen entnehmen, wenn dieser ausdrücklich zugestimmt hat.

Die schlichte Frage schließt sich an: Warum gilt das eigentlich nicht, wenn es um viel mehr geht: um das Leben eines Menschen? Kinder im Mutterleib können sich nicht gegen „diesen“ Eingriff wehren. Es handelt sich nicht um tote Menschen, sondern um – wenn auch kleine, noch ungehörte – Menschen, die leben. Die ihr Leben noch vor sich haben.

Aber an ihnen darf man sich vergreifen, sie darf man töten, ohne dass sie vorher angehört werden. Man nennt das euphemistisch Schwangerschaftsabbruch. In Gottes Augen ist das eine Tötung, oftmals Mord. Man spricht von einem Selbstbestimmungsrecht der Frau und Mutter. Dem Kind wird das nicht zugestanden. Es kann ja seine Stimme noch nicht erheben.

Man spricht heute großspurig von Kinderrechten, die man ins Grundgesetz aufnehmen wolle. Aber man meint damit nicht alle lebenden Kinder, sondern nur die geborenen Kinder. Die will man nach aktuell herrschender Erziehungsphilosophie erzogen wissen und den Eltern das Recht entziehen, sie zum Beispiel nach biblischer Lehre aufzuziehen. Atheismus oder Agnostizismus sei die bessere Elternpädagogik. Angeblich wertfrei. Was für eine Torheit und was für eine Verblendung.

Wie auch immer – wir können die Gesellschaft, in der wir leben, nicht ändern. Gottes Wort beschreibt ihren Charakter in Römer 1,18-32 sehr markant. Und die sogenannt christliche Gesellschaft, leider vielfach auch die kirchliche Gesellschaft, wird in 2. Timotheus 3,1-5 nicht weniger drastisch beschrieben.

„Wenn die Grundpfeiler umgerissen werden, was tut dann der Gerechte?“ (Ps 11,3)? Er vertraut darauf, dass Gott über allem steht und Ihm nichts entgleitet. Er lebt mit Gott und versucht, sich von dem Bösen fernzuhalten und in Gemeinschaft mit seinem Herrn zu leben.

„Der Herr ist in seinem heiligen Palast. Der Herr – in den Himmeln ist sein Thron; seine Augen schauen, seine Augenlider prüfen die Menschenkinder. Der Herr prüft den Gerechten; aber den Gottlosen und den, der Gewalttat liebt, hasst seine Seele“ (Ps 11,4.5).

Niemand aber sollte seine Augen davor verschließen, dass der Mensch eine Widerspruchslösung nur dann ablehnt, wenn es ihm in seinen Kram passt. Einmal wird er diese Widerspruchslösung in anderer Weise vorgehalten bekommen: Man muss nämlich nichts tun, um verloren zu gehen. Da gilt diese „Lösung“: Der Teufel nimmt jeden mit in die Hölle, der nicht widerspricht. In den Himmel kommt man nur, wenn man der Herrschaft des Teufels „widerspricht“. Das tut man dann, wenn man sich als Sünder vor Gott erkennt und anerkennt und Jesus als Retter annimmt.

Das ist bis heute noch möglich. Wie es morgen sein wird, wissen wir nicht.

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