Kinderrechte und das Grundgesetz

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Wieder einmal wird populistisch gesprochen und gehandelt. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat das Vorhaben der NRW-Landesregierung zur Stärkung von Kinderrechten unterstützt. Sie forderte, den Schutz von Kindern ins Grundgesetz aufzunehmen. „Die Verfassung ist unser Wertekanon in Deutschland. Und da gehören die Kinderrechte rein", sagte Schwesig.

Gerne würde man die Familienministerin zusammen mit der NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, die diesen Vorschlag im Bundesrat unterbreiten möchte, fragen: Und wie wollen sie dann die Rechte der ungeborenen Kinder durchsetzen, die sich nicht wehren können?

Die Antwort wäre ein beklemmendes Schweigen. Oder ein noch traurigeres, trotziges Wort: Der Bauch gehört der Frau. Wenn sich Kinder nicht äußern können, brauchen sie auch keine Kinderrechte im Grundgesetz zu bekommen.

Traurige Wahrheit ist: Man legt mehr Wert auf die Rechte von Tieren als auf die Rechte von ungeborenem Leben. Man will vermeiden, dass Kindern der rettende Glaube der Eltern nahegebracht wird, indem man sie nach sozialwissenschaftlichen Prinzipien „beschützen" möchte. Aber dem Tode gibt man die vielen ungeborenen Menschen einfach preis. Warum haben sie keine Lobby?

Genau das ist ein großer Irrtum. Die groß tönenden Politiker haben für die ungeborenen Kinder offenbar nicht viel übrig. Aber der große Gott im Himmel kümmert sich um sie. Er verhindert nicht die Schandtaten von uns Menschen an diesen Kindern. Dafür wird jeder einmal Rechenschaft ablegen müssen. Aber der Herr Jesus sagt uns, „dass ihre Engel in den Himmeln allezeit das Angesicht meines Vaters schauen, der in den Himmeln ist. Denn der Sohn des Menschen ist gekommen, das Verlorene zu erretten" (Mt 18,10.11). Christus ist für diese Kinder gestorben, die im Grundgesetz keine Rechte bekommen werden. Aber sie haben das ewige Recht, die Gegenwart des Vaters genießen zu können. Vielen Politikern wird dieses Recht nicht geschenkt sein, es sei denn, sie haben sich bekehrt. Wenn sie das tun, dann werden sie auch für das Recht ungeborenen Lebens eintreten.

Es gibt aber noch eine andere Seite der Medaille, wie man so sagt, wenn es um Kinderrechte geht. Dieser Aspekt wurde mir erst durch einen Kommentar in der FAZ bewusst. Die Kinderrechte sind ja längst im Grundgesetz abgedeckt, weil ihre Würde wie die jedes Menschen gilt. Aber wenn Kinder besondere Rechte bekommen sollen, werden die Rechte und Verantwortlichkeiten von anderen auf einmal zensiert und gekürzt: die der Eltern. Offenbar haben die führenden Parteien in Deutschland kein Vertrauen mehr in Eltern. Dass wir als Eltern versagen, ist wahr. Aber das gilt in mindestens gleichem Maß für die Politik. Aber die will immer mehr bestimmen, was Eltern dürfen und was nicht. Selbst die Pädagogik, die Religion, alles möchte der Staat früher oder später vereinheitlichen und festlegen. Eltern haben dann keinen Anspruch mehr darauf, ihre Kinder in Übereinstimmung mit Gottes Wort zu erziehen. Gerade deshalb ist der Vorschlag der beiden SPD-Politikerinnen so perfide. Bedenken wir in diesen Fragen: Man muss Gott mehr gehorchen als Menschen (Apg 5,29).

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