Wer darf wo teilnehmen?

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Ansgar Hörsting, Präses des Bundes Freier evangelischer Gemeinden, nimmt nicht in Landeskirchen am Abendmahl teil. Als Grund nennt Hörsting, dass in der Evangelischen Kirche jedes Mitglied als Christ angesehen werde und daher am Abendmahl teilnehmen könne [An dieser Stelle gehe ich nicht weiter darauf ein, dass beim Abendmahl natürlich „ein Brot" und nicht viele Oblaten oder dergleichen schriftgemäß sind]. Es kaum denkbar, dass jeder iin dieser Kirche wirklich ein bekehrter Christ ist. Aber Ansgar Hörsting kann sich durchaus Ausnahmen vorstellen, wenn Mitarbeiter aus Landes- und Freikirchen vor einer übergemeindlichen Evangelisation das Abendmahl feiern.

Nun geht es in unserem Artikel nicht um das Abendmahlsverständnis der FEG. Das ist nicht unser Verantwortungsbereich. Aber kann man auf der Grundlage der Schrift solche Ausnahmen zulassen, wie Ansgar Hörsting das vorschlägt? Wo spricht die Schrift von verschiedenen Gemeinden, die eine „übergemeindliche" Zusammenarbeit nötig machen? Die Bibel spricht nur von der „einen Gemeinde" (Versammlung, Kirche) - und zu dieser gehören alle Erlösten. Jede Eigen-Gemeinde zerstört genau diese Darstellung der einen Gemeinde, ob man das will oder nicht.

Im Ausklang des idea-Artikels wird dann aber auch die Praxis der „Exklusiven Brüder" genannt: Bei ihnen könne nur teilnehmen, wer zur Gemeinde gehört oder als Gast ein entsprechendes Empfehlungsschreiben vorweist. Dazu ein paar Anmerkungen:

  1. Ich lehne jede Bezeichnung der Christen ab, mit denen ich mich durch Gottes Gnade versammeln darf. Ich würde dieses „Etikett": Exklusive Brüder, niemals gutheißen, bestätigen oder verwenden. Die Schrift kennt nur „Brüder", Geschwister. Mehr kann man nicht sein wollen.
  2. „Wir" - also diejenigen, mit denen ich mich Sonntag für Sonntag und Donnerstag für Donnerstag versammeln darf - sind keine "Gemeinde". Wenn das nämlich wahr wäre, würde man denselben Fehler machen wie die christlichen Gruppen (Gemeinden), die sich z.B. durch einen Namen von anderen abgrenzen. In Gottes Wort heißt es: „Da ist ein Leib" (Eph 4,4) - dabei bleiben wir auch im 21. Jahrhundert. Es ist auch heute noch möglich, sich auf der Grundlage der Schrift „als Gemeinde" (Versammlung, Kirche, 1. Kor 11,18) zu versammeln. Dazu muss man nicht „Gemeinde" sein - kann man auch gar nicht, weil die eine Gemeinde (Versammlung) aus allen Erlösten besteht, am Ort oder weltweit (1. Kor 1,2). Jeder, der eine andere (zusätzliche) Identität für ein örtliches Zusammenkommen bzw. die damit in praktischer Gemeinschaft befindlichen örtlichen Zusammekommen sieht oder haben möchtem gibt letztlich die Einheit der Versammlung Gottes auf.
  3. Vor diesem Hintergrund kann da, wo ich das Brot breche, auch nicht derjenige teilnehmen, der "zur Gemeinde" gehört (wie im Ausklang oben genannten Artikels vermerkt) - denn die gibt es nicht, es gibt nur die EINE Gemeinde, die aus allen Erlösten besteht. Tatsächlich ist aber Wahres an dieser Aussage:
    Grundsätzlich hat JEDES Kind Gottes, also jedes Glied an dem einen Leib der weltweiten Gemeinde, seinen Platz am Tisch des Herrn (1. Kor 10,14-22), es sei denn, dass er moralisch in Sünde lebt (1. Kor 5), oder lehrmäßig (2. Joh; Gal 5; 1. Kor 10), oder bewusste Verbindungen mit jemand hält, der in diesen Sünden lebt (1. Kor 10; 2. Joh 7 ff.). Das setzt also voraus, dass es sich um ein Kind Gottes handelt (1. Kor 10,17).
  4. Es ist richtig, dass Empfehlungsschreiben in apostolischer Zeit (2. Kor 3,1) geschrieben wurden, wenn ein Gläubiger von Ort A zu Ort B ging und dort nicht bekannt war. Diese Praxis ist daher biblisch und ist auch heute noch empfehlenswert.
  5. Wenn nun jemand die in Punkt 3 genannten Kriterien des Wortes Gottes erfüllt, ist er am Tisch des Herrn willkommen. Es geht nicht um Erkenntnis. Wenn man sich aber bewusst trotz geduldiger Belehrung dafür entscheiden will, heute hier und morgen in einer christlichen Gemeinschaft A, übermorgen vielleicht in einer anderen Gemeinschaft B teilzunehmen, ist das kein aufrichtiges, reines Herz (vgl. 2. Tim 2,22). Das gilt auch für Gläubige, die in führender Stellung bei christlichen Gemeinden sind und nur einmal testen wollen, ob ein christliches Zusammenkommen bereit ist, sie aufzunehmen.

Noch einmal: Jedes Kind Gottes muss grundsätzlich willkommen sein. Wir haben nämlich nicht die Pflicht, möglichst abzuwehren, dass jemand aufgenommen wird zum Brotbrechen, sondern möglichst aufzunehmen. Diese Haltung gebührt jedem Gläubigen. Leider ist das in einer Zeit der Zersplitterung, wo viele bewusst festhalten wollen an einem klerikalen System, schwierig geworden. Aber wenn wir uns daran erinnern, dass es nicht „unsere Gemeinde" (Versammlung) ist, sondern die des Herrn, die Gottes, dann werden wir auf der einen Seite sorgfältig prüfen, wer kommt, damit wir uns nicht verunreinigen. Aber wir werden dann keine über die Schrift hinausgehenden Hindernisse aufbauen, die der Bruderliebe widersprechen.

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