Wie gehen wir mit Versammlungsbeschlüssen um?

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  1. Wenn eine Versammlung gehandelt hat, haben die anderen Versammlungen entsprechend diesem Versammlungsentschluss zu handeln. Es ist ein Binden „auf der Erde“, nicht nur am Ort A! Wir gehen zunächst einmal immer davon aus, dass der Beschluss in Übereinstimmung mit der Schrift, also im Namen des Herrn gefasst wurde, so fehlerhaft wir Menschen sind. Wenn wir nicht davon ausgingen, dass eine Versammlung „im Namen des Herrn versammelt ist“ und so auch handelt, könnten wir gar keine praktische Gemeinschaft mit ihr pflegen. Denn das ist die Voraussetzung dafür, dass man „als Versammlung“ (1. Kor 11,18) zusammenkommt.
  2. Wir dürfen nicht außer Acht lassen, dass, wenn Versammlung A gehandelt hat, damit die weltweite Versammlung gehandelt hat. Sonst wäre Versammlung A nicht die Vergegenwärtigung der weltweiten Versammlung – es gäbe mehrere Versammlungen. Aber: „Da ist ein Leib“ (Eph 4,4). Denn die Versammlung in A ist nichts anderes als die weltweite Versammlung, nur dass sie beschränkt ist auf den Ort A. Insofern ist auch kein Beschluss „anzuerkennen“ – nein, die weltweite Versammlung und somit auch jede einzelne (auch die „eigene“!) örtliche Versammlung hat bereits gehandelt, wenn die Versammlung in A gehandelt hat.
  3. Wir müssen immer daran denken, dass ein Versammlungsentschluss sogar im Himmel Auswirkungen hat.
  4. Wenn anderen Versammlungen deutlich wird, dass bestimmte Gesichtspunkte nicht berücksichtigt worden sind, werden sie ein Gespräch mit der betreffenden örtlichen Versammlung führen. Oftmals wissen sie ja bei Weitem nicht alles über den konkreten Fall oder sie sind einseitig informiert worden. Daher ist in Zweifelsfällen immer mit großer Vorsicht vorzugehen.
  5. Stellt sich wirklich heraus, dass ein Beschluss zu Unrecht gefallen ist, muss diese Sache auf das Gewissen der handelnden örtlichen Versammlung gelegt werden, damit sie ihren Beschluss korrigieren kann. Sie hat Autorität an ihrem Ort – und sie allein. Nur sie kann einen falschen Beschluss, sollte er tatsächlich vorliegen, zurücknehmen.
  6. Wenn sich diese Versammlung korrigiert, dann ist auch die neue Entscheidung wieder für alle anderen bindend. Denn die Versammlung hat gehandelt. Bedenken wir, dass wir in Matthäus 18 die Verantwortung der örtlichen Versammlung vor uns haben.
  7. Was aber ist zu tun, wenn jene Versammlung nicht bereit, ihren falschen Entschluss zurückzunehmen? Wenn sie nicht auf biblisch begründete Hinweise durch Brüder von Nachbarversammlungen hört, die sich vielleicht in Geduld um sie gekümmert haben? Dann hört sie auf, Versammlung im biblischen Sinn zu sein. Man kommt dort nicht mehr „als Versammlung“ zusammen, da man Gottes Wort nicht mehr als Autorität und Maßstab anerkennt. Dann – und erst dann – hat ihr Binden und Lösen keine Autorität mehr. Denn nun hat sie aufgehört Darstellung der weltweiten Versammlung am Ort zu haben. So lange aber haben wir in Geduld diese Autorität anzuerkennen und danach zu handeln.

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