Mit weitem Herzen auf schmalem Weg Kapitel 4: Voraussetzungen zur Teilnahme am Brotbrechen

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Wir sind zu Seinem Gedächtnis zusammen, d. h. zur Erinnerung an Ihn, der für uns ein ewig gültiges, vollkommenes Erlösungswerk vollbracht und dazu Sein Leben hingegeben hat. Wir verkündigen gleichzeitig Seinen Tod und damit die Vollgültigkeit Seines Opfers vor der sichtbaren und der unsichtbaren Welt. Und schließlich bringen wir - trotz der großen Zerrissenheit in der Christenheit - durch das Essen von dem einen Brot die Gemeinschaft des Leibes des Christus, d. h. aller wahren Kinder Gottes, zum Ausdruck.

Es ist oft zu Recht betont worden, daß diese Gemeinschaft am Tisch des Herrn grundsätzlich für alle Glieder des Leibes Christi, und zwar nur für diese, offensteht. Eine andere Tatsache ist, daß die praktische Gemeinschaft mit unserem Herrn - die auch im Brotbrechen zum Ausdruck kommt - an bestimmte biblische Voraussetzungen gebunden ist. Hierüber gehen die Meinungen der Gläubigen jedoch auseinander. Das ist beispielsweise daran zu erkennen, wie verschieden man über Empfehlungsschreiben denkt, die ja bereits im Neuen Testament erwähnt werden. Eine andere ganz unterschiedlich beurteilte Frage ist die, wie man sich verhält, wenn unbekannte Besucher ohne ein solches Empfehlungsschreiben den Wunsch haben, z.B. während eines Besuches am Brotbrechen teilzunehmen.

Unsere Verantwortung

Wenn wir in der Bibel auch nicht auf jede Frage des Glaubenslebens eine ausdrückliche Antwort bekommen, finden wir darin doch bestimmte göttliche Grundsätze, deren Kenntnis uns helfen kann, auch in der heutigen Zeit, wo vieles ganz anders ist als zur Anfangszeit der Versammlung, in Übereinstimmung mit Gottes Willen zu handeln.
Ein solcher Grundsatz ist nun, daß der unumschränkten Gnade Gottes, die wir erfahren haben, Verantwortung auf unserer Seite gegenübersteht. Er hat uns große Vorrechte geschenkt, uns damit aber auch unter Verantwortlichkeit gestellt. Dies gilt auch für das Vorrecht der Gemeinschaft am Tisch des Herrn.
Wir finden dazu in Gottes Wort zwei verschiedene Aspekte der christlichen Verantwortung. Da ist einmal die Seite der persönlichen Verantwortung: „Ein jeder aber prüfe sich selbst, und also esse er von dem Brote und trinke von dem Kelche ..." (1. Kor 11,27-31), zum anderen die der gemeinsamen Verantwortung der Versammlung: „Ich will aber nicht, daß ihr Gemeinschaft habt mit den Dämonen. Ihr könnt nicht des Herrn Kelch trinken und der Dämonen Kelch; ihr könnt nicht des Herrn Tisches teilhaftig sein und des Dämonen-Tisches" (1. Kor 10,20-22). Wenn gläubige Christen wirklich im Namen des Herrn Jesus versammelt sein wollen, müssen beide Seiten gleichermaßen zum Tragen kommen, damit die Rechte ihres Hauptes und Herrn nicht geschmälert werden, der in ihrer Mitte sein will.

Bei unserem Gegenstand handelt es sich mehr um die zweite Seite, die der gemeinsamen Verantwortung der Versammlung. In der ersten Zeit der Versammlung, wie sie im Neuen Testament beschrieben wird, war es sicher so, daß jeder, der zum lebendigen Glauben kam, sofort am Brotbrechen teilnahm. Durch seine Bekehrung und seinen Glauben an das Erlösungswerk Christi sowie durch die Taufe und den Wandel in Neuheit des Lebens wies sich der „Neuling" als Glied des Leibes Christi und Nachfolger seines Herrn aus. Wir lesen daher im Neuen Testament nichts von einer besonderen „Zulassungspraxis" im Blick auf die Teilnahme am Brotbrechen.

Empfehlungsschreiben

Anders war es jedoch im Falle von Besuchern aus anderen Orten. Hier konnte die empfangende Versammlung zunächst nur das persönliche Zeugnis des Betreffenden anhören, aber bei einer sofortigen Teilnahme am Brotbrechen hätte dann die Versammlung ihrer gemeinsamen Verantwortung nicht entsprochen bzw. entsprechen können. Hier sehen wir nun im Neuen Testament, daß die gemeinsame Verantwortung vor dem Herrn sogar über die örtliche Versamm- lung hinausging. Denn in den mehrfach erwähnten Empfehlungen oder Empfehlungsschreiben kommt das Zusammenwirken der beiden beteiligten Versammlungen zum Ausdruck. Einerseits sagte sich die Versammlung, aus deren Mitte sich ein Glied an einen anderen Ort begab, daß jene Versammlung ja ein Zeugnis über den Besucher benötigte; andererseits konnte die empfangende Versammlung auf das Zeugnis der anderen Versammlung vertrauen und so auf die schriftliche Aussage von zwei oder drei Zeugen, die im Auftrag dieser Versammlung gehandelt hatten, den Besucher in die Gemeinschaft am Tische des Herrn aufnehmen. (In Korinth scheint die Gewohnheit von Empfehlungsschreiben so weit gegangen zu sein, daß einige sogar forderten, auch Paulus, der Begründer der Versammlung in Korinth, müsse bei seinem nächsten Besuch ein Empfehlungsschreiben vorlegen; 2. Kor 3,1.2). In den also schon damals üblichen Empfehlungsschreiben wurde zum Ausdruck gebracht, daß der Träger in seiner örtlichen Versammlung als von neuem geborener Christ bekannt war und aufgrund seines Lebenswandels in Lehre und Praxis zur Teilnahme am Brotbrechen empfohlen wurde; manchmal bezog sich die Empfehlung zur Aufnahme auch auf den Dienst, den der oder die Betreffende tat. Auf diese Weise wurde die Einheit des Geistes praktisch auch unter den örtlichen Versammlungen auf der ganzen Erde bewahrt (Rom 16,1; Kol4,10).

Zulassung zum Brotbrechen

In unserer Zeit ist es nicht mehr so einfach. Die Gesamtheit der Versammlung Gottes (d.h. aller wahren Kinder Gottes) ist äußerlich nicht mehr eins. Menschen haben eine Vielzahl von Einheiten gebildet (Kirchen, Gemeinden usw.), und die Einheit des Geistes, d. h. Gottes Gedanke über die Darstellung des einen Leibes, kann nur noch verwirklicht und bewahrt werden, wo wahre Christen, getrennt von all diesen menschlichen Einrichtungen, im Namen des Herrn versammelt sind. So können sie, wenn sie auch nicht die Versammlung sind, doch Gottes Gedanken über Seine Versammlung - die ja immer noch gültig sind -verwirklichen.

Angesichts der großen Verwirrung und Unübersichtlichkeit in der gesamten Christenheit ist die oben erwähnte „Zulassungspraxis" entstanden. Sie ist nichts anderes als der Ausdruck erhöhter Wachsamkeit und Verantwortung in der heutigen Zeit. Zwei oder drei Brüder (die oft in der Bibel erwähnten Zeugen, durch die jede Sache bestätigt werden soll, vgl. 5. Mo 19,15; Mt 18,16; Joh 8,17; 2. Kor 13,1; 1. Tim 5,19) führen ein Gespräch mit dem betreffenden Gläubigen. Dabei geht es nicht in erster Linie um ein möglichst großes Verständnis des Wortes Gottes und der Versammlung (so wünschenswert dies auch ist), sondern darum, ob das Herz wirklich aufrichtig vor Gott ist und wünscht, Ihm zu gehorchen (man sollte nie vergessen, wie wenig Verständnis man selbst hatte, als man in dieser Situation war!). In dem Gespräch wird auch festgestellt werden müssen, ob irgendwelche Hinderungsgründe für die Teilnahme am Brotbrechen vorliegen. Wenn dies nicht der Fall ist und die Brüder die Freimütigkeit dazu besitzen, schlagen sie die Person - meistens auf dem Wege über die Brüderstunde - der Versammlung zur Aufnahme in die volle praktische christliche Gemeinschaft vor. Die Entscheidung liegt also nicht bei einzelnen oder mehreren Brüdern oder in der Brüderstunde, sondern bei der ganzen Versammlung, wenn es in der Praxis auch oft so aussieht, als ob das letztere nur eine „Formsache" sei. Aber das zeigt nur, wie leicht wir auch auf einem so wichtigen geistlichen Gebiet in gewohnheitsmäßigen Trott verfallen und uns oft unserer großen Verantwortung vor dem Herrn nicht bewußt sind. Die Versammlung als Ganzes läßt zu (und schließt aus), auch wenn sie sich dabei normalerweise zu Recht auf das Urteil einiger geistlich einsichtiger und vertrauenswürdiger Brüder verläßt!

Durch diese Vorgehensweise bei der Zulassung zum Brotbrechen soll vor dem Herrn so weit wie möglich sichergestellt werden, daß nicht unbemerkt Böses in Wandel, Lehre und Verbindungen in die Mitte der Gläubigen eindringt.

Daher sind bei Besuchen von Geschwistern aus anderen Orten Empfehlungsbriefe heute wichtiger denn je. Aber es müssen Empfehlungsbriefe von solchen Versammlungen sein, die auf dem gleichen Grundsatz stehen, die Einheit des Geistes zu bewahren (Eph 4,3). So wird es ja auch im allgemeinen gehandhabt. Wenn aber die Absender entweder überhaupt nicht oder aber als nicht mit uns in praktischer Gemeinschaft bekannt sind, kann ein Empfehlungsbrief zur Teilnahme am Brotbrechen seinen Zweck nicht erfüllen.

Besuchsweise Zulassung

Nach dieser etwas ausführlichen Darstellung der normalen Praxis damals wie heute kommen wir nun zu der Beantwortung der Frage: Was ist zu tun, wenn jemand aus irgendeinem christlichen Kreis besuchsweise an einem Orte weilt, wo „seine Gemeinde" nicht vorhanden ist, wo aber Geschwister im Namen des Herrn versammelt sind, die die Gedanken Gottes über Seine Versammlung kennen und nach Seinem Wort verwirklichen wollen?
Grundsätzlich können hier keine anderen Prinzipien der Zulassung zum Brotbrechen zur Anwendung kommen. Außer dem persönlichen Zeugnis der betreffenden Person muß der Versammlung also auch das Zeugnis von zwei oder drei Zeugen vorliegen, auf das sie vertrauen kann, damit der betreffende Gläubige mit den übrigen am Brotbrechen teilnehmen kann. Die Praxis, nach dem Grundsatz: „Ein jeder aber prüfe sich selbst. . . " (1. Kor 11,28) unbekannte Besucher „auf eigene Verantwortung" am Brotbrechen teilnehmen zu lassen, ist deshalb schriftwidrig, weil dabei die Verantwortung der Versammlung außer acht gelassen wird.

In einem solchen Fall stellen sich daher die beiden folgenden Fragen:

1. Wie stellt man bei einem völlig fremden Besucher fest, ob es sich um ein treues und aufrichtiges Kind Gottes handelt?

2. Was ist zu tun, wenn sich herausstellt, daß der Betreffende zwar besuchsweise am Brotbrechen teilnehmen möchte, in seiner Heimat jedoch in eine Gemeinde geht, die nicht auf dem Boden der Einheit des Leibes Christi steht?

Die Antwort auf die erste Frage kann sicherlich nicht unter Zeitdruck in Eile und in einem oberflächlichen Gespräch gefunden werden. Dazu gehört eine gewisse Ruhe und auch geistliches Unterscheidungsvermögen der Gesprächsteilnehmer, deshalb kann ein solches Gespräch in der Regel nicht direkt vor dem Zusammenkommen stattfinden.
Die Beantwortung der zweiten Frage hängt von der Beurteilung der inneren Einstellung der in Frage stehenden Person ab. Wenn es sich um einen im guten Sinne einfältigen, d. h. unwissenden und aufrichtigen Gläubigen handelt, der über den Platz des Zusammenkommens nach dem Worte Gottes keinerlei Kenntnis und Verständnis besitzt und nur einfach den Wunsch hat, den Tod des Herrn zu verkündigen, und deshalb zu den Brüdern kommt, weil „seine Gemeinde" an dem betreffenden Ort nicht existiert, dann würde man das Verständnis über die Wahrheit der Versammlung zur Bedingung für die Zulassung zum Brotbrechen machen, wenn man ihn nicht zulassen würde. Dieses Verständnis kann und darf man jedoch nicht in jedem Fall ohne weiteres voraussetzen.

Jeder Fall bedarf jedoch einer sorgfältigen Prüfung. Eine Verbindung mit Irrlehren oder sittlichem Bösen macht die Gemeinschaft am Tisch des Herrn jedenfalls unmöglich. Bei der Behandlung von Fragen über die Mitgliedschaft in einer Kirche oder über den weiteren Weg eines solchen Kindes Gottes benötigen die Brüder, die sich mit ihm unterhalten, Weisheit und geistliches Unterscheidungsvermögen, um den Willen des Herrn in jedem einzelnen Fall zu erkennen und Seine Gedanken über Seine Versammlung zu verwirklichen.

Anders sieht es jedoch aus, wenn bei dem Besucher Verständnis über Gottes Gedanken hinsichtlich Seiner Versammlung vorhanden ist und er sogar erkennt, daß die eigene Gemeinde nicht in allem auf Gottes Wort gegründet ist, aber trotzdem dort bleiben will. Wenn ein solcher den Wunsch hat, besuchsweise die Gemeinschaft am Tische des Herrn zu praktizieren, dann würde die betreffende Versammlung sich der Leichtfertigkeit in den Dingen des Herrn schuldig machen, wenn sie einem solchen Gläubigen, der gegen seine Erkenntnis des Willens Gottes handelt, ohne weiteres das Recht einräumen würde, am Brotbrechen teilzunehmen.

Manchmal kommen auch Geschwister aus Hauskreisen, die heute an manchen Orten dadurch entstehen, daß Kinder Gottes sich getrennt von den kirchlichen Systemen zusammenfinden, oder es kommen Besucher aus Versammlungen, von denen wir getrennt sind, ohne daß diese Versammlungen böse Lehren haben oder ausdrücklich den Grundsatz der Unabhängigkeit der örtlichen Versammlung von anderen Versammlungen vertreten. In solchen Fällen besteht offensichtlich keine Verbindung zu den kirchlichen Systemen, von denen wir uns wegen ihrer falschen menschlichen Einrichtungen und böser Lehren absondern sollen. Oft bekennen solche Geschwister, daß auch sie nach der Wahrheit des einen Leibes Christi handeln möchten. Wenn solche Besucher mehreren bekannt sind und keine schriftgemäßen Gründe gegen ihre Teilnahme am Brotbrechen spre- chen, können sie, wenn sie es wünschen, der Versammlung vorgeschlagen werden.

In allen solchen Fällen haben wir die Pflicht, jeden, der am Brotbrechen teilnimmt, über die damit verbundene Verantwortung aufzuklären. Die betreffenden Geschwister unterstehen von dem Augenblick an, wo sie am Brotbrechen teilnehmen, der Zucht der Versammlung. Das Bewußtsein dieser Tatsache wird diejenigen, die die Aufnehmenden sind, vor Leichtfertigkeit bewahren.

Andererseits sollte auch den Geschwistern, die unter den beschriebenen Voraussetzungen zum Brotbrechen zugelassen werden, deutlich werden, daß es nicht nach den Gedanken Gottes ist, jeweils nach seinem eigenen Willen zu entscheiden, wo man das Brot bricht, einmal hier und einmal dort. Dadurch würden wir die bestehende traurige Zersplitterung der Christenheit nur noch unterstreichen und bestätigen.

Die Aufrichtigkeit vor dem Herrn und vor den Gliedern Seines Leibes ist dabei das Hauptkriterium, wie man sieht. Wir müssen bekennen, daß es daran bei uns allen so häufig mangelt. Aber auch der Ernst und das geistliche Unterscheidungsvermögen derer, die sich mit solchen Fragen beschäftigen müssen, sind wichtige Voraussetzungen, damit der Name unseres Herrn nicht verunehrt und Seine Wahrheit nicht vernachlässigt wird.

Auf der einen Seite heißt es: „Nehmet einander auf, gleichwie auch der Christus euch aufgenommen hat, zu Gottes Herrlichkeit" (Röm 15,7). Auf der anderen Seite muß sich unser Verhalten, auch in der Offenbarung der Bruderliebe, immer und ausschließlich an dem Wort Gottes orientieren: „Dieses schreibe ich dir, auf daß du wissest, wie man sich verhalten soll im Hause Gottes, welches die Versammlung des lebendigen Gottes ist, der Pfeiler und die Grundfeste der Wahrheit", und: „Deinem Hause geziemt Heiligkeit, Jehova, auf immerdar" (1. Tim 3,14.15; PS 93,5).

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