Doppelbestrafung verboten (FMN, Die gute Saat)

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In Artikel 103 des deutschen Grundgesetzes wird die Doppelbestrafung verboten. Es heißt dort: „Niemand darf wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.“ Das ist leicht nachvollziehbar. Denn alles andere wäre ungerecht!

Natürlich ist das kein Grund, unbekümmert Straftaten zu begehen! Das Gesetz fordert ja die Bestrafung von Verbrechen; es schließt lediglich die Doppelbestrafung aus.

So ist auch für alle, die nicht an Jesus Christus glauben, jede Sorglosigkeit wegen ihrer Sünden fehl am Platz. Die Gerechtigkeit Gottes verlangt die Bestrafung der Sünde. Und sein Strafgericht wird kommen.

Wenn es allerdings um Doppelbestrafung geht, so ist diese auch bei Gott, dem vollkommen gerechten Richter, völlig undenkbar. Er wird nicht zweimal eine Strafe für dasselbe Vergehen verhängen oder vollziehen. Deshalb ist für alle, die an den Sohn Gottes glauben, die Sorge vor dem Gericht Gottes unbegründet. Sie dürfen wissen: Die Strafe zu ihrem Frieden lag auf Jesus Christus. Er hat als ihr Stellvertreter am Kreuz das Strafgericht Gottes erduldet. Deshalb wird keiner, der Jesus Christus im Glauben angenommen hat, die ewige Strafe erleiden müssen. Die Gerechtigkeit Gottes bürgt dafür.

Man hört es nicht gern, aber es bleibt wahr: Gott richtet die Sünde. Aber Er tut es nicht zweimal. Entweder hat Jesus Christus das Strafgericht für einen Menschen getragen, oder der Sünder wird das selbst tun müssen. Diese beiden Möglichkeiten gibt es. – Mehr nicht!

Folge mir nach – Heft 8/2017

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