Ungeborenes Leben!

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© Schierlings-Wasserfenchel

Es ist schon erstaunlich, wofür in Deutschland bis vor das Bundesverwaltungsgericht geklagt wird: für den Erhalt des Schierlings-Wasserfenchels. Von denjenigen, die sich bis zum Umfallen für Pflanzen- und Tiererhalt einsetzen, ist nicht bekannt, dass auch nur einer von ihnen für den Erhalt ungeborenen menschlichen Lebens überhaupt vor ein Gericht gegangen wäre.

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der vermutlich allen Deutschen bekannte Schierlings-Wasserfenchel – ich wusste vorher gar nicht über die Existenz dieser lebenswichtigen Pflanze – wichtiger ist als das menschliche Leben, das nicht für sich selbst in der Öffentlichkeit eintreten kann.

Durch den Slogan, der von der Frauenbewegung um Alice Schwarzer in den 1970er Jahren erfunden wurde, „Mein Bauch gehört mir!“ bestanden Frauen darauf, dass sie ungeborenes Leben, ein Kind, abtreiben dürfen.

Diese Kinder hatten keine Vertreter vor Bundesgerichten. Sie wurden abgetrieben – getötet. Der Schierlings-Wasserfenchel, von dem ich im Internet keinen Nutzen finden konnte, der von ihm ausgeht – außer dass er natürlich Schöpfung Gottes ist! –, ist eben einfach wichtiger als ungeborene Kinder. Jedenfalls in den Augen von Naturschützern und Frauenrechtlern.

Und was war jetzt zu erleben? Ein gläubiger Chefarzt einer Klinik in Dannenberg, Thomas Börner, war nicht bereit, Abtreibungen vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen in seiner Klinik. Nun wurde er gezwungen, das zuzulassen. Er konnte das vor seinem Gewissen nicht verantworten, sondern war bereit, dafür Konsequenzen zu ziehen und die Stelle an der Capio-Elbe-Jeetzel-Klinik in Dannenberg (Niedersachsen) aufzugeben. Der Klinikleiter, der sich hinter diesen Lebensretter gestellt hat, musste ebenfalls gleich seinen Hut nehmen. Die niedersächsische Landesgeschäftsführerin der Beratungsorganisation Pro Familia, Uta Engelhardt, hatte in einem NDR-Fernsehinterview von einem „Recht auf Abtreibung“ gesprochen. Diese Ausdrucksweise griff auch der Moderator des NDR auf. Sie übersehen: Abtreibungen sind in Deutschland rechtswidrig, bleiben aber straffrei, wenn sie innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen erfolgen. Der NDR tat später diese Unwahrheit als „Ungenauigkeit“ ab. So wird in Deutschland das Recht und das Leben von Ungeborenen mit Füßen getreten.

Und wie sieht Gott die Dinge? Wenn es um das menschliche Leben geht: „Weil du teuer, wertvoll bist in meinen Augen und ich dich lieb habe“ (Jes 43,4) – das sagt Gott zu einem Menschenleben. „Meinen Keim sahen deine Augen, und in dein Buch waren sie alle eingeschrieben, die Tage, die entworfen wurden, als nicht einer von ihnen war“ (Ps 139,16) – das zeigt, dass wir für Gott nicht erst mit der Geburt teuer und wertvoll waren.

Im Blick auf Pflanzen und Tiere sagt Gott zum Menschen: „Füllt die Erde und macht sie euch untertan; und herrscht über die Fische des Meeres und über die Vögel des Himmels und über alle Tiere, die sich auf der Erde regen“ (1. Mo 1,28). Das führt er in den Folgeversen noch weiter aus. Pflanzen beherrschen nicht den Menschen, sondern er hat Autorität über die Pflanzen, mit ihnen zu tun, was er möchte.

Die Gesellschaft heute dreht diese Gebote Gottes herum. Während das menschliche Leben, das sich nicht wehren kann, weil es nicht geboren ist, abgetrieben werden kann (in einem bestimmten „Rahmen“), sind bestimmte Pflanzen und Tiere so wichtig, dass sie das wirtschaftliche Leben lahmlegen dürfen.

Wir haben kein Recht, dagegen auf die Straße zu gehen, Unterschriften zu sammeln und öffentlich zu protestieren (vgl. Röm 13,1.2). Aber wir sollten uns Gottes Urteil über diese Konstellationen bewahren. Denn das zählt für uns.

© Schierlings-Wasserfenchel
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