Anregungen für Verlobte (18) - wann „muss" man heiraten? III

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Ein verlobtes Paar übersteigt Grenzen ...

Wir finden im Alten Testament Gebote Gottes, dass Menschen, die Ehebruch und Hurerei begehen, getötet werden mussten (3. Mose 20,10 ff). Erstaunlicherweise finden wir dieses Gebot nicht im Hinblick auf nicht-verlobte Menschen, die Geschlechtsverkehr miteinander hatten. In der letzten Folge haben wir diese Verse in 2. Mose 22 und 5. Mose 22 bereits besehen.

Ich schließe daraus, dass ein in heutiger Zeit verlobtes Paar (also Menschen, die noch nicht verheiratet sind, sich aber heiraten wollen) – vor einiger Zeit haben wir bereits gesehen, dass die heutige Verlobung der Gewohnheit nach der Verlobung zu biblischen Zeiten gleicht – die Sünde nicht ungeschehen machen kann, wenn es Geschlechtsverkehr miteinander hatte. Diese Sünde muss bekannt werden. Aber dann gibt es die Möglichkeit zu heiraten. Denn das will das verlobte Paar ja ohnehin tun. Und dazu ist dann unmittelbar zu raten. Es ist traurig, wenn die Ehezeit auf solche eine gezwungene weise beginnen muss. Aber wir haben schon gesehen: Was der Mensch sät, das wird er auch ernten. Aber immerhin ist hier die Eheschließung – im Gegensatz zu manchen anderen Fällen – sicher eine biblische Möglichkeit, mit dem Problem umzugehen.

Kirchliche Behandlung dieser Dinge

Es fällt auch auf, dass die Strafen unterschiedlich waren im Volk Israel, je nachdem, ob es sich um Ehebruch oder um vorehelichen Geschlechtsverkehr handelte. Während Ehebruch mit dem Tod bestraft wurde, war die Folge von vorehelichem Geschlechtsverkehr, dass geheiratet werden sollte oder ein entsprechendes Heiratsgeschenk an den Vater der (wahrscheinlich) vergewaltigten Frau gegeben werden musste.

In neutestamentlicher Sprache heißt dies, dass jemand, der Ehebruch bzw. Hurerei begeht, nach 1. Korinther 5 von der Gemeinschaft der Gläubigen vollständig ausgeschlossen werden muss. Offenbar ist es weise, den Fall von Verlobten, die Geschlechtsverkehr miteinander hatten, deutlich vorsichtiger zu beurteilen. Es ist allerdings wahr, dass es eine Sünde ist. Es ist auch wahr, dass es sich um eine Sünde handelt, die in die Bedeutungsvielfalt des Wortes Hurerei gehört. Aber offenbar wird in der Behandlung dieser Sünde berücksichtigt, dass bei jungen (und gerade in heutiger Sicht verlobten) Menschen ein besonderes Gefährdungspotential besteht. Sicher kommt es darauf an, ob diese Sünde verschwiegen wird oder dauerhaft getan wird. Aber es fällt auf, dass die Behandlung im Alten Testament an dieser Stelle nicht das Gericht betont. Damit wird die Sünde nicht weniger schlimm. Damit wird der Freizügigkeit nicht das Wort geredet. Aber Gott behandelt die Dinge im Zusammenhang mit der Verantwortung einer Person.

Das aber heißt keineswegs, dass dann, wenn junge Menschen außerehelichen Geschlechtsverkehr haben, das einfach zwischen ihnen bekannt werden kann und die Sache dann in Ordnung ist. Nein, ohne einen verantwortlichen, vertrauenswürdigen, einsichtsvollen Bruder am Ort oder einen Hirten, der überörtlich tätig ist, einzubeziehen, sollte man auf keinen Fall meinen, diese Sünde sei in Ordnung gebracht. Es handelt sich um etwas so Weitgehendes, dass man das nicht mehr allein lösen kann.

Schuldgefühle sind keine guten Motivatoren

Was aber soll man tun, wenn man noch nicht verlobt war? Dann sollte man jedenfalls nicht aus einem Schuldgefühl heraus handeln. Man wird es häufig später bereuen. Keiner, auch nicht Eltern, sollten versuchen, einer betroffenen Person dieses Schuldgefühl aufs Herz zu legen, damit sie daraus hervorgehend heiratet. Eine Eheschließung aufgrund eines Schuldgefühls finden wir in der Schrift nicht.

Es ist eine unheilige Allianz, die Verbindung zwischen Sünde und Heirat zu ziehen. Wie schon in einer früheren Folge beschrieben, kann die auf die Sünde folgende Heirat ebenfalls Sünde sein. Um so vorsichtiger sollten wir als Außenstehende sein, jemanden dann zu einer Hochzeit zu drängen.

Auch jetzt gelten Gottes Gebote in Bezug auf die Eheschließung

Mit Schuldgefühlen muss vor einer Heirat gehandelt werden. Sie werden nicht durch die Heirat gesühnt. Nehmen wir den nicht ungewöhnlichen Fall an, dass ein junger Mann durch die erotisierende Kleidung einer jungen Frau, die ungläubig ist, verfällt. Er begeht die Sünde und schläft mit ihr. Soll er diese junge Frau heiraten und sich damit in weiteres Elend stürzen? Soll er das weitere Gebot Gottes übertreten, dass man nur „im Herrn“ heiraten soll (1. Korinther 7,39)? Soll man ihm sehenden Auges raten, mit einer Frau zusammenzuleben, von der man nicht ausgehen kann, dass sie überhaupt an Jesus Christus interessiert ist? Gilt hier nicht: „Böser Verkehr verdirbt gute Sitten“ (1. Korinther 15,33)?

Das Argument, diese Frau (oder im umgekehrten Fall der Mann) könne ja durch den gläubigen Ehepartner zum lebendigen Glauben an Jesus Christus kommen, ist in der Lebensrealität so oft schon widerlegt worden. Und auch das moralische Licht, das 2. Korinther 6,14-16 auf eine solche Eheschließung wirft, macht die Unmöglichkeit einer solchen Entscheidung deutlich!

Bekenntnis der Schuld führt zu einem ruhigen Gewissen

Wenn man nun – zu Recht! – Schuldgefühle hat, nachdem man in unehelichem Zustand mit einem Menschen geschlafen hat, dann sollte man die Ursache dieser Sünde vor dem Herrn erwägen und bekennen. Schuld ist zu bekennen, und zwar ohne Beschönigung. Und wir müssen von der Sünde lassen. Aber wir sollten uns nicht übermäßige Schuldgefühle einreden lassen. Sie kommen vom Teufel, der uns vielleicht durch den Menschen, mit dem wir gefallen sind, einreden will, dass wir jetzt so weit gegangen sind, dass wir diesen Menschen heiraten müssen. Wenn wir wirklich dem Herrn Jesus und auch diesem betroffenen Menschen aufrichtig unsere Sünde bekannt haben, dürfen wir wieder mit einem ruhigen Gewissen leben. Dieses sollten wir uns auch nicht zerstören lassen dadurch, dass uns jemand ständig unsere Schuld vorhält.

Ja, es gab Schuld. Ja, wir haben sie zu bekennen. Aber wenn sie bekannt ist, dann hat Gott sie auch vergeben. Wir können keinen Menschen zwingen, uns zu vergeben. Aber nach einem aufrichtigen Bekenntnis sollten wir uns auch nicht bezwingen lassen, durch aufgestülpte Schuldgefühle weitere Fehler zu begehen. Übrigens – keine Handlung (von uns oder anderen) kann eine Schuld wirklich sühnen. Das einzige, was dazu in der Lage ist, ist das ein für allemal vollbrachte Opfer des Todes Jesu Christi.

Und wenn Du heiraten willst?

Nun mag es sein, dass jemand tatsächlich darüber nachdenkt, die betreffende Person zu heiraten. Das kann eigentlich nur der Fall sein, wenn sie wirklich gläubig ist und die Voraussetzungen nach der Bibel erfüllt, die wir in den ersten Folgen benannt haben. Eine solche Entscheidung basiert nicht auf Schuldgefühlen, sondern auf Liebe. Das ist – abgesehen davon, dass wir auch dann durch das Wort Gottes geprägt sein sollen – das einzige Motiv, was wirklich zu einer gesunden Ehe führen kann.

Dann ist dem jungen (oder älteren) Menschen dringend anzuraten, sich mit einer geistlich erfahrenen Person zusammenzusetzen, um dieses Thema eingehend zu besprechen. Nicht ganz unerfahrene Eheleute können dann auch zu einer großen Hilfe sein. Wichtig ist, dass beide Seiten zueinander Vertrauen haben. Dann hör aber auch auf den Rat dieser Menschen. Und bilde Dir im Nachhinein nicht ein, Du wüsstest alles viel besser. Fast immer wird es schiefgehen, denn Du hast Dir diese „Berater“ und Seelsorger ja nicht zufällig ausgesucht. Wenn ich die Worte einer Person nur dann ernst nehme, wenn sie meinen eigenen Gedanken entsprechen, brauche ich keine Ratgeber. Aber gerade in einer solch wichtigen Entscheidung – und nach einem solchen Fehltritt – ist es unabdingbar, dass wir auch nüchterne Hilfen in Anspruch nehmen. Sie sind in aller Regel zum Segen.

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