Anregungen für Verlobte (15)

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„Was nun Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden“ (Matthäus 19,6). Diese Aussage des Herrn bezieht sich auf ein verheiratetes Paar. Denn ein Ehepaar zu sein – so der Herr – bedeutet: „Also sind sie nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch“ (Vers 6). Damit ist bereits der späteste Zeitpunkt fixiert, ab dem eine Beziehung unauflöslich ist. Nach der Eheschließung kann man im Grunde genommen nicht mehr von zwei Personen, sondern nur noch von einer sprechen. Denn die beiden Ehepartner ergänzen sich nicht nur (1. Mose 2,18), sie gehören zusammen und bilden ein Fleisch. Und wenn man ein Fleisch ist, ist man unzertrennbar – das leuchtet unmittelbar ein.

Ist erst die Ehe verbindlich?

Die Frage, die sich uns stellt, ist jedoch, ob eine Beziehung zwischen Mann und Frau erst ab diesem Zeitpunkt verbindlich ist. Wir haben in dem Artikel über die Verlobung bereits gesehen, dass die Verbindlichkeit in biblischen Zeiten bereits mit dem Eingehen der Verlobung vorlag. Deshalb wird Maria die verlobte Frau (und nicht einfach die Verlobte) von Joseph genannt (vgl. Matthäus 1,20). Und Joseph wird bereits zu diesem Zeitpunkt ihr Mann genannt (vgl. Matthäus 1,19).

Das wird auch noch dadurch unterstrichen, dass die Versammlung Gottes (Gemeinde, Kirche) in einem Bild als Braut bezeichnet wird, der Herr Jesus als Bräutigam. „Denn ich habe euch einem Mann verlobt, um euch als eine keusche Jungfrau dem Christus darzustellen“ (2. Korinther 11,2). Und selbst im Hinblick auf die vor uns liegende Ewigkeit – könnte es einen Ausdruck größerer Beständigkeit geben? – wird die Versammlung als Braut bezeichnet (Offenbarung 21,2). Offenbar kennt Gott keine Trennung zwischen (verlobter) Braut und Bräutigam – weder im Hinblick auf die Beziehung zwischen Christus und uns noch in Bezug auf die Verlobung eines Mannes mit einer Frau.

Man gehört schon in der Verlobungszeit zusammen

Diese Vergleiche machen deutlich, dass es früher auch keine bewusst angesetzte Phase des Kennenlernens gab. Nein, nachdem die Wahl getroffen worden ist, galten die beiden füreinander bestimmten Personen als zusammen gehörig. Und wenn die notwendigen „Formalitäten“ erledigt waren, waren sie nicht nur ein verlobtes Paar, sondern auch eine Ehepaar. Es war also keine Frage mehr des „ob“, sondern nur des „wann“.

Nun haben wir heute veränderte Gewohnheiten im Vergleich zur „biblischen“ Zeit. Das mag mit kulturellen Unterschieden zusammenhängen. Auch mit dem heutigen Brauch, dass sich in vielen Ländern der Welt (bei weitem nicht in allen!) der Mann und die Frau selbst finden dürfen, selbst die Wahl haben bzw. die Zustimmung geben dürfen/müssen zu einem gemeinsamen Lebensweg. Erstaunlicherweise geht mit dieser erhöhten Freiheit der Auswahl aber auch eine erhöhte Freiheit des weiteren Prüfens einher. An sich möchte man ja annehmen, dass eine Prüfungszeit gerade dann angebracht ist, wenn andere meinen Ehepartner auswählen. Tatsächlich aber scheint es in der Praxis genau umgekehrt zu sein. Gerade dann, wenn ich selbst die Wahl habe (obwohl!), ist die Phase des Kennenlernens wichtiger geworden. Und leider die vorzeitigen Trennungen auch.

Man verspricht sich die Ehe

Dabei ist es jedenfalls unter Christen im Allgemeinen üblich, dass man sich mit der Verlobung auch die Ehe verspricht. Und damit bin ich wieder bei der Ausgangsfrage: Ab wann ist eine Beziehung verbindlich? Sicherlich ab dem Zeitpunkt, an dem man sich die Ehe verspricht. Denn ein solches Versprechen – davon ist ja zunächst auszugehen – wird mit vollem Verstand und ganzer Überzeugung gegeben. Sonst würde man ja nichts versprechen.

Wenn Gott etwas verspricht, nennt Er das Verheißung. Und wir wissen, was das bedeutet. Wir können sicher sein, dass Er seine Versprechen einhält und seine Verheißungen erfüllt. Sollten wir uns daran nicht ein Beispiel nehmen? Sicher können wir uns nicht auf die Stufe Gottes stellen! Aber bevor wir ein Versprechen brechen dürfen, müssen schon sehr gewichtige Gründe vorliegen. Bedenken wir, dass bei einem Versprechen mindestens zwei Personen betroffen sind: Derjenige, dem wir etwas – in diesem Fall uns und unser Leben – versprochen haben, leidet Schaden. Und Gott, vor dem wir dieses Versprechen gegeben haben, was sagt Er zu dem Brechen des Versprechens?

Bloß keine Fluchttür im Auge (und Herzen) haben

An dieser Stelle sollen nicht Gründe erörtert werden, wann es sinnvoll sein mag, eine Verlobung aufzulösen. Wir wollen später noch einmal darauf zurückkommen. Jeder, der eine Verlobung eingehen möchte, sollte sich nur bewusst machen, dass wir uns niemals verloben und dabei schon in Hintergedanken die Fluchttür im Auge haben sollten. Das wäre zweifellos Unrecht. Unrecht gegenüber der Person, mit der wir uns verloben. Und Unrecht vor Gott, vor dem wir das Versprechen abgeben. Und es ist Selbstbetrug.

Wenn auch nicht jede eheliche Verbindung den Stempel trägt, dass sie in Übereinstimmung mit den Gedanken und Wegen Gottes geschlossen wurde/wird, bleibt doch bestehen, dass jede eheliche Beziehung von Gott ist. „Was nun Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden.“ Das bleibt bestehen. Und wir haben gesehen, dass die Verbindlichkeit bereits mit dem Schritt der Verlobung beginnt. Und wir alle sollten uns hüten, von außen das zu zerstören, was Gott zusammengefügt hat.

Dazu ist vonseiten der (potenziellen) Verlobten nötig, dass sie ernsthaft (nicht verkrampft) vor dem Herrn prüfen, ob dieser Schritt seinem Willen entspricht. Wenn es so ist, wird Er die Beziehung auch segnen – von Beginn der Verlobungszeit an!

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Artikelreihe: Anregungen für Verlobte

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