18.12.2017 Versammlung / Gemeinde
Zucht in der Versammlung (Gemeinde) 6 - wann kann ein Ausgeschlossener wieder aufgenommen werden?
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Zucht in der Versammlung (Gemeinde) ist ein wichtiges, wenn auch nicht schönes Thema. Leider haben wir immer wieder mit Ausschlüssen zu tun. Im sechsten Teil befassen wir uns mit der Frage, wann ein Ausgeschlossener wieder zugelassen werden kann. |
Wann kann ein Ausgeschlossener wieder aufgenommen werden?
Neben der Notwendigkeit, der Heiligkeit Christi, „unseres Passah", zu entsprechen, verfolgen die Gläubigen bei einem Ausschluss auch immer das Ziel, dass derjenige, der ausgeschlossen werden muss, durch diese Zucht zur Einsicht kommt und seinen sündigen Zustand erkennt, ihn vor Gott und Menschen bekennt, um wieder neu in die Gemeinschaft der Gläubigen aufgenommen werden zu können.
Damit ist schon eine wesentliche Voraussetzung genannt, die ein Ausgeschlossener erbringen muss. Er muss Buße über seinen sündigen Zustand tun. Beim Ausschluss geht es nicht nur um eine konkrete Sünde. Die ist immer der Anlass für einen Ausschluss. Aber die Sünde offenbart in diesem Fall einen bösen Zustand, der aus einem Gläubigen einen „Bösen" macht (1. Kor 5,13). Daher ist das Verhalten der örtlichen Versammlung (Gemeinde, Kirche) auch nicht dem Gutdünken Einzelner anheimgestellt. Wir müssen Stellung beziehen, weil jemand, der die Gemeinschaft am Tisch des Herrn und darüber hinaus pflegt (vgl. 1. Kor 10,16.17), durch seinen sündigen Zustand die ganze örtliche Versammlung verunreinigt.
Wenn eine solche Person nun ausgeschlossen worden ist, ist sie draußen (vgl. 1. Kor 5,12.13). Sie hat keine Ansprüche mehr, kein Recht darauf, angehört zu werden oder Gemeinschaft einzufordern. Es ist gut und richtig, dass eine solche Person, nachdem sie ihre Sünden eingesehen hat, wieder an der Wortverkündigung teilnimmt. Aber niemand kann mit einer solchen Person Gemeinschaft pflegen oder Umgang haben (vgl. 1. Kor 5,11.13). Sie wird sich daher auch niemandem aufdrängen, wenn sei innerlich zur Umkehr gekommen ist. Sie wird auch keinen Anspruch auf ein Gespräch erheben. Sie kann es nicht, weil sie „draußen" ist. Sie wird und muss abwarten, bis die Gläubigen den Eindruck gewinnen, dass der Herr ein Werk in ihrer Seele vollbringen konnte.
Wenn dieser Eindruck entsteht, hat die örtliche Versammlung allerdings die Pflicht, das Gespräch mit einer solchen ausgeschlossenen Person zu suchen. Der Ausgeschlossene selbst kann aber darauf nicht pochen. Er hat keine Rechte der Gemeinschaft, so lange er „draußen" ist.
Ein Ausgeschlossener muss also zunächst einmal seinen sündigen Zustand erkennen und anerkennen. Dann wird er, wenn der Herr an seiner Seele ein Werk ausführen konnte, Buße tun. Paulus nennt das „Traurigkeit" haben (2. Kor 2,7). Es muss sich um eine wirkliche innere Umkehr handeln, um eine moralische Beugung darüber, dass man den Herrn Jesus verunehrt und die örtliche Versammlung belastet hat.
Dieser Traurigkeit muss ein Bekenntnis folgen (vgl. 1. Joh 1,9). Dieses Bekenntnis wird man zuerst vor Gott haben und aussprechen. Aber da die örtliche Versammlung die Autorität zum „Binden und Lösen" hat (vgl. Mt 18,18), reicht es nicht aus, Gott die Schuld zu bekennen. Auch vor der örtlichen Versammlung muss ein solches Bekenntnis ausgesprochen werden. Erst wenn diese die Sünden von einer ausgeschlossenen Person „löst", ist sie wirklich frei von der Sünde und wird wieder in die Gemeinschaft der örtlichen Versammlung aufgenommen.
Die Schrift kennt auch nichts anderes, als die sofortige Wiederaufnahme in die Gemeinschaft der örtlichen Versammlung nach dem Vergeben. Das schließt das Brotbrechen mit ein. Dabei setzen wir natürlich immer voraus, dass das Bekenntnis echt und aufrichtig ist und auch als solches erkennbar ist. Ein Geständnis ist kein Bekenntnis, sondern nur ein Nennen dessen, was ohnehin bekannt ist. Ein Bekenntnis kommt aus einem traurigen Herzen, das darüber trauert, was es getan hat. Es macht sich mit dem Urteil Gottes eins und macht dieses zu dem eigenen Urteil.
Damit einher geht natürlich auch, dass man von den Sünden lässt, die man zuvor begangen hat. Ansonsten wäre ein derartiges Bekenntnis ohne Wert und unglaubwürdig.
Wenn dann die örtliche Versammlung einem solchen „Bösen" vergibt (vgl. 2. Kor 2,7), dann ist er kein Böser mehr, sondern ein Bruder, der in der Gemeinschaft der Geschwister herzlich willkommen ist. Gott hat ein Werk vollbracht, das durch echte Umkehr gekennzeichnet ist. Was für ein Wunder der Gnade!
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1. Korinther 5,2.7-8Galater 6,12. Korinther 7,2Stichwort:
ZuchtAusschlussAuf bibelpraxis.de:
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