2 Fragen zum "Zurückziehen" aus der Gemeinschaft der Gläubigen und zum Behandeln von Sünde einer solchen Person (Teil 2)


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(00:00:00) Wir haben von einem Glaubensbruder zwei Fragen bekommen und die erste Frage im ersten Podcast zu diesem Thema beantwortet, nämlich die Frage, wenn jemand aus eigener Initiative für längere Zeit aufhört, zum Brotbrechen zu kommen. Dann kommt die zweite Frage, was zu tun ist, wenn diese Person konkret, offensichtlich und öffentlich in den Augen aller einschließlich der Welt so tief in Sünde versinkt, dass sie schlechter redet und handelt als Ungläubige. Hat ein örtliches Zusammenkommen dann die Pflicht, bekanntzugeben, dass sie dieses Verhalten nicht toleriert und dass die Person nicht mehr wie zuvor verbunden ist mit dem Zusammenkommen im Namen des Herrn? Oder reicht es aus, angesichts des moralischen und oder lehrmäßigen Verfalls dieser Person zu schweigen? Nun, die Antwort ist, dass die Versammlung diejenigen richtet, die drinnen sind. Das lesen wir in 1. Korinther 5 Vers 12, was habe ich die zu richten, die draußen sind? Ihr richtet ihr nicht die, die drinnen sind. Das heißt, wir müssen prüfen, gehört so jemand noch zu dem drinnen oder ist er draußen? (00:01:02) Wie können wir das beurteilen? Die Antwort ist klar. Jemand ist drinnen, solange nichts anderes klar ist und bekanntgegeben wurde in der Versammlung. Das heißt, nicht dadurch, dass jemand einige Sonntage, vielleicht auch viele Sonntage nicht gekommen ist, ist er draußen, sondern solange nicht der Person selbst und der Versammlung als solcher mitgeteilt worden ist, dass diese Person nicht mehr in praktischer Gemeinschaft am Tisch des Herrn ist, solange ist sie drinnen. Selbst wenn die Person einem oder mehr Brüdern mitgeteilt hat, ich will nicht mehr kommen, ist das nicht der Punkt, dass sie draußen ist. Denn dann findet der Ältestendienst statt, um mit dieser Person zu reden, um diese Dinge zu klären, um ihn nach Matthäus 18 Vers 15 zu gewinnen. Und erst wenn alle diese Bemühungen erschöpft sind und dann dieser Person und der Versammlung mitgeteilt worden ist, dass sie nicht mehr in Gemeinschaft ist, erst dann tritt der Fall ein, dass sie nicht mehr drinnen ist in diesem Sinn. (00:02:01) Es gibt ja Personen, die krank sind und die nicht kommen können, die sind aber und bleiben auch in Gemeinschaft, weil wir den Kontakt mit einer solchen Person natürlich weitersuchen und pflegen. Personen, die vielleicht einmal im Jahr kommen, aus gesundheitlichen Gründen. Ich sage nicht, dass das optimal ist, im Gegenteil, aber es gibt solche Fälle, sie bleiben drinnen. Also es ist wirklich davon abhängig, wie das Urteil der Versammlung, für die ja eine Person, die am Brotbrechen teilgenommen hat, in Gemeinschaft ist, wie das alles dem örtlichen Zusammenkommen mitgeteilt wird und vor der Versammlung deutlich gemacht wird. Wenn so jemand dann Sauerteig darstellt, also nach 1. Korinther 5 moralisch durch Hurerei oder lehrmäßig nach Galater 5 über die Person oder das Werk des Herrn Jesus böse spricht beziehungsweise in Sünde lebt, muss eine Person natürlich ausgeschlossen werden. So eine Person können, ja müssen wir als Versammlung ausschließen, solange sie als drinnen gilt. In dem Augenblick, wo der Versammlung bekannt gegeben wird, sie es so sieht, dass die Person (00:03:02) nicht mehr drinnen ist, ist sie draußen. Wenn jetzt eine solche Person weggegangen ist, um das Böse auszuüben, ist die Versammlung verpflichtet, eine solche Person auszuschließen. Denn sie hat die Zusammenkünfte deshalb verlassen, um das Böse auszuüben. Sie war drinnen. Das heißt, sie hat das Böse verübt in einer Situation, wo sie noch als Teil der Versammlung galt, als drinnen. Wenn sich aber diese Person abgemeldet und die Versammlung mit ihr gesprochen hat, diese Person dann auch nicht willens war, weiter die Zusammenkünfte zu besuchen, man der Person das also dann auch mitgeteilt hat: Wenn du noch einmal teilnehmen möchtest, muss ein Gespräch stattfinden! Das heißt, man hat das der Versammlung mitgeteilt, dann ist klar, dass diese Person draußen ist. Wie jemand einmal gesagt hat, man kann eine Person nicht aus einem Raum hinausbefördern, (00:04:01) beziehungweise hinauswerfen, wenn sie nicht mehr drin ist. Das heißt, in einem solchen Fall kann die Versammlung natürlich auch nicht mehr als Versammlung handeln. Aber auch für einen solchen Fall hat der Apostel Paulus, hat der Geist Gottes vorgesorgt. Da heißt es in 1. Korinther 5,11 Nun aber habe ich euch geschrieben, keinen Umgang zu haben mit jemand, der Bruder genannt wird, ein Hurer ist oder ein Habsüchtiger oder ein Götzendiener oder ein Schmäher oder ein Trunkenbold oder ein Räuber, mit einem solche nicht einmal zu essen. Das heißt, wenn eine solche Person als nicht mehr drinnen anzuerkennen ist, weil sie sich zurückgezogen hat, man mit ihr gesprochen hat und das der Versammlung bekannt gegeben hat, ist es natürlich nötig, der Versammlung eine solche Mitteilung zu machen, dass diese Person im Bösen lebt, damit die Versammlung, die ja, weil sie an dem Ort oder in der Gegend ist, mit einer solchen Person immer wieder auch in Kontakt kommen kann. Daher muss den Gläubigen mitgeteilt werden, eine solche Person lebt im Bösen, ich kann mit ihr keinen Umgang haben, kann nicht mal mit ihr essen, das heißt auch, ich werde (00:05:02) eine solche Person im sozialen Umfeld nicht grüßen, ich werde mich nicht einfach mit ihr unterhalten und schon gar nicht sie einladen, zu mir nach Hause oder mit ihr wo auch immer essen, sondern dann ist wirklich eine strikte Absonderung nötig. Das ist auch nötig, wenn diese Person nicht ausgeschlossen werden kann im Sinne von 1. Korinther 5.13: Tut den Bösen von euch selbst hinaus. In einem solchen Fall wird der Versammlung das mitgeteilt und natürlich der Person ebenfalls, man geht zu dieser Person hin und stellt ihr nach 1. Korinther 5 vor, wir können keine Gemeinschaft mit dir haben und zwar solange bis du Dich in Buße darunter beugst, das bekennst und lässt. Wenn so eine Person heiratet, dann ist, wenn es um Hurerei geht, der Vorgang des Sündigens zu Ende. Aber eine solche Person ist noch nicht wiederhergestellt dadurch, dass sie geheiratet hat. Nur die Tatsache, dass jemand, der in Sünde gelebt hat, heiratet, macht diese Person (00:06:01) nicht wieder sozusagen salonfähig, sondern erst, wenn sie Buße über dieses falsche Handeln getan hat, wenn sie das bekannt hat und es lässt. Nur in einem solchen Fall ist es möglich, wirklich wieder Gemeinschaft persönlich zu haben. Wenn diese Person Interesse hat, dann auch gemeinschaftlich. Die Versammlung handelt somit dann nach 1. Korinther 5 Vers 13, wenn die Person drinnen ist, wenn sie noch als in Gemeinschaft galt, wenn noch nicht bekannt gegeben worden ist, dass sie nicht mehr kommen möchte und für ein nächstes Mal ein Gespräch nötig ist. Das Zusammenkommen wird dann, wenn diese Person schon weg gewesen ist und nicht aus diesem Grund weggegangen ist, eine Mitteilung machen an die örtliche Versammlung, an das örtliche Zusammenkommen und dieser Person das auch mitteilen. Aber wenn jemand weggegangen ist, um frei zu sein zu sündigen, muss die Versammlung handeln und muss der Person das natürlich auch mitteilen, sie wird ja auch ohnehin Gespräche mit einer solchen Person führen. Mit anderen Worten, Schweigen gibt es nicht in Gottes Wort zu Bösem. (00:07:03) Böses muss entlarvt werden, muss angesprochen werden, muss einer solchen Person gesagt werden und danach ist es nötig zu handeln. Aber wir dürfen nicht übersehen, dass der Kompetenzbereich der örtlichen Versammlung immer der eigene Ort ist. Oder wenn es um eine Zeit wie die heutige geht, wo es Niedergang gibt, dass die Kompetenz des örtlichen Zusammenkommens in der Personenschar liegt, die an diesem örtlichen Zusammenkommen teilnimmt. Wenn eine Person sich abgemeldet hat, wie gesagt, das ist ein unbiblischer Vorgang, aber nicht mehr kommt und entsprechend das mit der Person besprochen und der Versammlung dem örtlichen Zusammenkommen bekannt gegeben worden ist, ist klar, dass diese Person nicht mehr ausgeschlossen werden kann, aber dass man nach 1. Korinther 5 eben handeln muss, keine persönliche Gemeinschaft und nicht einmal Umgang mit einer solchen Person pflegt und ihr das mitteilt, ebenso der örtlichen Versammlung. Das sind traurige Themen, aber sie sind wichtig für unser Glaubensleben, sie sind wichtig (00:08:07) dafür, dass wir nach Gottes Wort handeln und vorgehen. Zunächst werden wir uns beugen und Leid tragen. Nur so kann ein Ausschluss geschehen kann, 1. Korinther 5, Vers 2, echtes Leidtragen tut not. Diese Sünde zu unserer eigenen Sünde machen, das ist nötig, aber das war jetzt nicht die Frage. Die Frage war, wie wir nach der Ordnung der Schrift handeln und das wollen wir, auch wenn uns das beugt, auch wenn es uns demütigt, dass solche Dinge vorkommen. Wir wollen nach Gottes Wort handeln, damit der Ehre des Herrn Jesus in unserem persönlichen und gemeinschaftlichen Leben entsprochen wird und wir zu seiner Ehre auch in diesen Fragen handeln.
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Artikelreihe: Zurückziehen aus der Gemeinschaft der Gläubigen & Sünde

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