Entschlossen die Kinder schützen


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(00:00:00) Entschlossen Kinder schützen. Wer würde diesem Slogan, dieser Aufforderung nicht seine Bejahung geben? So wurde jetzt kürzlich ein Kommentar in einer deutschen Tageszeitung überschrieben. Der Staat muss endlich sein Wächteramt gegenüber Kindern und Jugendlichen wahrnehmen. Nun tatsächlich ist es so, dass Kinder und Jugendliche diejenigen sind, die am meisten Schutz bedürfen und die den meisten Angriffen mehr oder weniger schutzlos ausgeliefert sind. Man wünschte sich nur, dass dieser Schutz auch begriffen wird als der Schutz für ungeborenes Leben, für ungeborene Kinder. Da ist man natürlich völlig anderer Meinung. Da ist die Freiheit der werdenden Mutter, die schon Mutter ist in dem Moment, wo das Kind in ihrem Mutterleib ist. Aber da kümmert sich anscheinend kaum jemand darum. Nun trotzdem bleibt es wahr, dass wir den Schutz der Kinder wirklich bedenken müssen und dass der Staat dabei eine wichtige Funktion einnimmt, um eben das Gute zu belohnen und das Böse zu bestrafen. (00:01:03) Wir wollen dabei nicht vergessen, dass jede Seele den oberigkeitlichen Gewalten untertan sein soll. Dass es eben keine Oberigkeit heute gibt außer von Gott, Römer 13. Wer sich der Oberigkeit widersetzt, widersteht der Anordnung Gottes, Römer 13 Vers 2. Dirigenten sind nicht ein Schrecken für das Gute Werk, sondern für das Böse. Gerade hier gilt das so, wenn entsprechende Maßnahmen, Gesetze erlassen sind. Sie ist Gottes Dienerin zum Guten, Vers 4. Wenn du aber Böses verübst, so fürchte dich, denn sie trägt das Schwert nicht umsonst, denn sie ist Gottes Dienerin, eine Rächerin der Strafe für den, der das Böse tut. Und er wollte bestreiten, dass es im Blick auf Kinder viel Böses gibt, leider auch unter Christen. Und da sagt dieser Kommentar mit Recht, dass natürlich die Kirche, mal ganz allgemein gesprochen wie die Weltauchkirche versteht oder die Kirchen, dass die sich nicht einfach vor Täter stellen darf und damit, wie das in Kirchen über Jahre, Jahrzehnte, vielleicht (00:02:05) Jahrhunderte der Fall war, einem Strafprozess aus dem Weg geht. Insofern dürften Beauftragte von Staatswegen zwar aktuell keine Rechtsdurchsetzung erzwingen, sie dürfen aber auch nicht zum Alibi für politisch Verantwortliche werden, nichts zu tun oder nötige rechtliche Schritte zu verzögern. Ja, dass wichtig ist, dass das staatliche Recht, schreibt dieser Kommentar, dem kirchlichen vorgeordnet ist und das zeige, in welcher Ghettoblase manche Kirchenvertreter leben oder gelebt haben. Nun, als Christen würden wir das natürlich nicht unterschreiben. Als Christen unterschreiben wir keineswegs, dass staatliches Recht dem kirchlichen vorgeordnet ist, wobei für uns kirchliches Recht natürlich nicht, wie das in der Allgemeinheit verstanden wird, irgendwie Gesetze sind, die von irgendeiner Kirche erlassen werden, sondern für uns ist kirchliches Recht das, was Gottes Wort sagt. Und natürlich ist staatliches Recht der Bibel niemals vorgeordnet. Wer das als Christ sagt, der hat Gottes Wort nicht verstanden. (00:03:04) Aber das heißt keineswegs, dass staatliches Recht für uns egal ist. Im Gegenteil, ich habe eben auf Römer 13 verwiesen, das heißt, staatliches Recht ist Teil des Wortes Gottes. Das Wort Gottes macht uns ganz deutlich, dass wir der Regierung uns unterordnen müssen. Dass wir eben nicht einfach tun und lassen können, was wir wollen, sondern dass wir als Christen, gerade wir als Christen verpflichtet sind, den staatlichen Gewalten, Obrigkeiten und damit auch ihren Gesetzen zu gehorchen. Wir wissen, dass Apostelgeschichte 4 und 5 uns einen Hinweis gibt, einen Hinweis gibt, wann wir uns den staatlichen Gesetzen nicht unterordnen dürfen, wenn sie nämlich direkt gegen Gottes Wort verstoßen, wenn sie etwas von uns verlangen, was Gottes Wort als böse, als verkehrt nennt oder wenn sie uns etwas verbieten, wozu uns Gottes Wort ausdrücklich auffordert. Das zeigt nochmal, dass wir uns als Christen natürlich das Gesetz nicht oder das staatliche Recht nicht vorgeordnet ist. Aber nochmal, (00:04:04) es ist Teil des Wortes Gottes und wir können keineswegs sagen, das geht uns nichts an. Wir müssen uns den staatlichen Gesetzen unterordnen. Es gibt eben nur diese eine Ausnahme. In dem Kommentar heißt es dann weiter, dass die Kirchen sich also nicht einfach über das staatliche Strafverfolgungsrecht hinwegsetzen dürfen. Und das gilt in weiten Teilen für uns Gläubige, dass wir bedenken müssen, wenn der Staat etwas verbietet, gerade im moralischen Bereich verbietet, ist es ja eher so, dass er Dinge, die die Bibel als böse an sie nicht verbietet. Aber wenn er etwas verbietet, sagen wir mal Kindesmissbrauch, dann können wir als Christen nicht sagen, wir können uns ja hinwegsetzen darüber und haben irgendwie eigene Regeln. Abgesehen, dass Gottes Wort eher schärfer in diesen Fragen ist, als das, was das staatliche Recht ist. Warum müssen wir gerade im Blick auf Kinder, müssen wir entschlossen Kinder schützen? Erstens, weil wir eine Verantwortung für Kinder haben. Ist uns das klar? Und sind als Eltern zum Beispiel Kinder anvertraut worden? Sie sind in den Schutzbereich der Ehe und Familie gestellt worden. Und der (00:05:04) Apostel Paulus sagt uns ganz deutlich, sowohl im Epheserbrief, Kapitel 6, als auch im Kolosserbrief, Kapitel 3, dass die Kinder von uns aufgezogen werden sollen, natürlich in der zuchtenden Mahnung des Herrn, dass sie aber damit in den Schutzbereich der Eltern, der Familie aufgehoben sein sollen. Wir haben also Verantwortung für Kinder. Es ist ja pervers, es ist ja furchtbar, wenn dann Eltern diese Kinder nicht schützen, sondern sogar selber sexuell durch Gewalttaten sich an Kindern vergehen. Oder wenn sie ihre Kinder nicht schützen, weil sie ihre Schutzfunktion nicht wahrnehmen und zulassen, dass sie von anderen missbraucht werden. Natürlich können wir nicht vor jeder Gewalttat schützen. Manchmal kriegen wir das ja gar nicht mit. Sehen wir das gar nicht. Aber gehen wir dieser Verantwortung nach. Wir haben eine Verantwortung für Kinder. Gott hat uns Kinder anvertraut für eine Zeit und wir sind verantwortlich dafür, sie zu schützen. Zweitens, das müsste eigentlich als erstes genannt werden, natürlich haben wir eine Verantwortung vor Gott. Aber da es jetzt um die Kinder geht, habe ich das an erste Stelle gestellt. Aber wir (00:06:04) haben natürlich eine Verantwortung vor Gott. Wenn Gott uns die Kinder anvertraut, dann müssen wir unsere Kinder schützen. Dann haben wir eine Pflicht, uns dafür einzusetzen, dass unsere Kinder bewahrt bleiben. Nicht, dass wir sie vor jedem Einfluss einfach bewahren können. Und das sollen wir auch gar nicht. Sie müssen lernen, mehr und mehr lernen, in dieser Welt zurechtzukommen. Aber diese Verletzbaren, diese verletzlichen Kinder, diese Seelen, diese Empfindsamen, diese empfindlichen Kinderseelen, die können wir doch nicht einfach einem bösen Missbrauch, einer bösen Gewalt aussetzen. Nein, wir haben Verantwortung erst mal vor Gott, dass wir selber danach handeln, dass wir das in einer gottwohlgefälligen Weise tun, mit ihnen umgehen, sie erziehen in einer gottwohlgefälligen Weise. Aber dass wir sie natürlich auch, als solche die Gott uns anvertraut hat, vor Missbrauch anderer schützen. Dann gilt drittens, ganz besonders, und das gilt jetzt für uns als Gläubige, dass wenn Gefahr ein Verzug ist, wenn wir also mitbekommen haben, dass da Dinge in böser Weise, in verkehrter Weise, in sündiger Weise laufen, dass wir (00:07:03) natürlich einen Schutz einrichten müssen. Und wenn wir das nicht mit Mitteln der Gläubigen tun können, wenn wir das nicht durch Mittel der Zucht in der Versammlung der Gemeinde Gottes tun können, dann bleibt uns nichts anderes übrig, als auch über eine Strafanzeige, über solche Wege nachzudenken und sie zu vollziehen. Wie wollen wir, wenn wir wissen, dass bei jemandem, der da leichtfertig mit umgeht, der vielleicht sogar Böses getan hat an Kindern, und wenn er weiter Kontakt mit Kindern hat, dann haben wir die Pflicht, einen Weg zu finden, dass das nicht mehr möglich ist. Und oftmals geht das nur über eine Strafanzeige, geht das nur über den Einbezug des Staates. Das ist in erster Grund, da sei es nicht gemeint, dass wir nicht vor Gericht gehen dürfen. Wir sollen nicht unser Recht gegenüber einem anderen Gläubigen erstreiten vor Gericht. Aber wenn es hier um Straftaten geht, dann haben wir sehr wohl eine Verantwortung, auch mit Gerichten zusammenzuarbeiten. Viertens gibt es, und das ist jetzt der Bezug, natürlich eine Verantwortung der Versammlung. Dabei ist ganz klar, wenn es um die Frage von Ausschluss geht, es (00:08:01) müssen immer zwei Zeugen sein. Das macht das Alte Testament, das macht das Neue Testament ganz deutlich. Oder es muss eine eindeutige Belastbarkeit durch Indizien da sein. Das gibt es schon. Wir brauchen keinen zweiten Zeugen, wenn es zum Beispiel um Hurerei geht und eine unverheiratete Person auf einmal eine Frau schwanger ist. Da ist es jetzt am einfachsten mal zu erklären. Dann ist offensichtlich, dass Sünde vorgefallen ist. Dafür brauche ich keine zwei Zeugen. Da ist die Indizienlage eindeutig. Aber sie muss auch eindeutig sein für alle Außenstehenden in dieser Weise nachvollziehbar. Denn wir müssen auch den Schutz vor falschen Anklagen sehen. Leider ist es, sowohl was Hurerei betrifft, als auch was Missbrauch, Kindesmissbrauch betrifft, in den letzten Jahren, Jahrzehnten bekanntermaßen, das ist ja auch in den Medien aufgearbeitet worden, zu falschen Anklagen gekommen. Und nichts ist ja schlimmer, als wenn jemand des Kindesmissbrauchs angezeigt wird, angeklagt wird, darüber gesprochen wird und er liegt gar nicht vor. So jemand ist tot im Prinzip, geistlicherweise tot. Da ist jeder sagt, irgendwas muss ja daran sein. Also ganz furchtbar eine falsche Anklage. Und wenn wir hier nicht nach Gottes Wort auch dann genau (00:09:05) untersuchen, was wirklich der Fall ist, wie die Situation aussieht. Drittens aber, selbst wenn etwas nicht beweisbar ist nach den Grundsätzen der Schrift, aber die Brüderschaft, die Versammlung, die örtliche Gemeinde empfindet, hier ist etwas falsch, haben wir eine Schutzfunktion einzurichten. Dann kann es sein, dass wir nicht ausschließen können, weil wir keine zwei Zeugen haben, weil die Indizienlage nicht so eindeutig ist, aber alle empfinden, hier ist irgendwas faul. Dann bitten wir natürlich, dass der Herr die Dinge offenbar macht, aber manchmal tut er das nicht. Und dann haben wir diese Schutzfunktion einzurichten, da müssen wir sicherstellen, dass Kinder nicht zu Schaden kommen und einen geeigneten Weg suchen und finden. Dafür ist es sicher hilfreich, sich mit jemandem zusammenzusetzen, der Erfahrung auf diesem Gebet hat. Also viertens die Verantwortung der Versammlung und dann haben wir natürlich fünftens eine Verantwortung vor dem Staat der Obrigkeit, darüber haben wir gesprochen in Verbindung mit Römer 13 und ich möchte in Verbindung mit der Verantwortung auch vor der Welt, nicht (00:10:04) nur vor dem Staat, sondern vor unseren Mitmenschen auf zwei Verse hinweisen, 2. Korinther 6 Vers 3, indem wir in keiner Sache irgendeinen Anstoß geben, damit nicht der Dienst verlästert werde. Das sagt Paulus im Blick auf sich selbst und wenn wir die Dinge einfach laufen lassen und dann sich herausstellt, dass wir verantwortlich sind dafür, dass Kinder missbraucht worden sind, dass wir nicht eingegriffen haben, dass wir nicht irgendwie tätig geworden sind, dann sehen wir, dass wir ein Anstoß sind, dass Menschen über den Glauben dann lästern, dass sie böse sprechen, auch über den Weg, in den wir als Gläubige gehen und da haben wir eine Verantwortung, dass wir das nicht einfach laufen lassen. 2. Petrus 2 Vers 2, (00:11:12) die gehen ja leichtfertig damit um, da ist es ja kein Wunder, wie sie locker mit dieser Frage umgehen und sich nicht schützen vor Kinderstellen, nicht die Zucht, geistliche Zucht, die Versammlungsgemeinde Zucht nach der Schrift üben. Lasst uns also da wachsam sein, dass wir wirklich auch in diesen Fragen zur Ehre des Herrn, zum Segen der Gläubigen, zum Zeugnis vor der Welt und vor allen Dingen zum Schutz unserer Kinder tätig sind. Wir selber als Eltern und wir auch als Geschwister der Örtlichen zusammenkommen.
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