Am: Do, 2. Juni 2022
Durch die Verfehlungen innerhalb der Katholischen Kirche steht immer wieder das Thema auf der öffentlichen Agenda, inwieweit kirchliche Systeme dafür verantwortlich sind, dass kein Schutzraum für Kinder vorhanden ist. Leider sind gerade im kirchlichen Bereich immer wieder Missbrauchsfälle vorgekommen. Aber nicht nur das, manchmal wird ein Schutzraum um die Täter und nicht um die Kinder aufgebaut. Das gibt Gelegenheit, über notwendige Verantwortlichkeiten zu sprechen.
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Entschlossen Kinder schützen. Wer würde diesem Slogan, dieser Aufforderung nicht
seine Bejahung geben? So wurde jetzt kürzlich ein Kommentar in
einer deutschen Tageszeitung überschrieben. Der Staat muss endlich
sein Wächteramt gegenüber Kindern und Jugendlichen wahrnehmen.
Nun tatsächlich ist es so, dass Kinder und Jugendliche diejenigen sind, die am
meisten Schutz bedürfen und die den meisten Angriffen mehr oder weniger
schutzlos ausgeliefert sind. Man wünschte sich nur, dass dieser Schutz
auch begriffen wird als der Schutz für ungeborenes Leben, für ungeborene Kinder.
Da ist man natürlich völlig anderer Meinung. Da ist die Freiheit der
werdenden Mutter, die schon Mutter ist in dem Moment, wo das Kind in ihrem
Mutterleib ist. Aber da kümmert sich anscheinend kaum jemand darum.
Nun trotzdem bleibt es wahr, dass wir den Schutz der Kinder wirklich bedenken
müssen und dass der Staat dabei eine wichtige Funktion einnimmt, um eben das
Gute zu belohnen und das Böse zu bestrafen. (00:01:03)
Wir wollen dabei nicht vergessen, dass jede Seele den
oberigkeitlichen Gewalten untertan sein soll. Dass es eben keine Oberigkeit heute
gibt außer von Gott, Römer 13. Wer sich der Oberigkeit widersetzt, widersteht der
Anordnung Gottes, Römer 13 Vers 2. Dirigenten sind nicht ein Schrecken für
das Gute Werk, sondern für das Böse. Gerade hier gilt das so, wenn
entsprechende Maßnahmen, Gesetze erlassen sind. Sie ist Gottes Dienerin zum Guten,
Vers 4. Wenn du aber Böses verübst, so fürchte dich, denn sie trägt das Schwert
nicht umsonst, denn sie ist Gottes Dienerin, eine Rächerin der Strafe für
den, der das Böse tut. Und er wollte bestreiten, dass es im Blick auf Kinder
viel Böses gibt, leider auch unter Christen. Und da sagt dieser Kommentar
mit Recht, dass natürlich die Kirche, mal ganz allgemein gesprochen wie die
Weltauchkirche versteht oder die Kirchen, dass die sich nicht einfach vor Täter
stellen darf und damit, wie das in Kirchen über Jahre, Jahrzehnte, vielleicht (00:02:05)
Jahrhunderte der Fall war, einem Strafprozess aus dem Weg geht.
Insofern dürften Beauftragte von Staatswegen zwar aktuell keine
Rechtsdurchsetzung erzwingen, sie dürfen aber auch nicht zum Alibi für
politisch Verantwortliche werden, nichts zu tun oder nötige rechtliche Schritte
zu verzögern. Ja, dass wichtig ist, dass das staatliche
Recht, schreibt dieser Kommentar, dem kirchlichen vorgeordnet ist und das
zeige, in welcher Ghettoblase manche Kirchenvertreter leben oder gelebt haben.
Nun, als Christen würden wir das natürlich nicht unterschreiben. Als
Christen unterschreiben wir keineswegs, dass staatliches Recht dem kirchlichen
vorgeordnet ist, wobei für uns kirchliches Recht natürlich nicht, wie
das in der Allgemeinheit verstanden wird, irgendwie Gesetze sind, die von
irgendeiner Kirche erlassen werden, sondern für uns ist kirchliches Recht
das, was Gottes Wort sagt. Und natürlich ist staatliches Recht der Bibel niemals
vorgeordnet. Wer das als Christ sagt, der hat Gottes Wort nicht verstanden. (00:03:04)
Aber das heißt keineswegs, dass staatliches Recht für uns egal ist. Im
Gegenteil, ich habe eben auf Römer 13 verwiesen, das heißt, staatliches Recht
ist Teil des Wortes Gottes. Das Wort Gottes macht uns ganz deutlich, dass wir
der Regierung uns unterordnen müssen. Dass wir eben nicht einfach tun und
lassen können, was wir wollen, sondern dass wir als Christen, gerade wir als
Christen verpflichtet sind, den staatlichen Gewalten, Obrigkeiten und
damit auch ihren Gesetzen zu gehorchen. Wir wissen, dass Apostelgeschichte 4 und
5 uns einen Hinweis gibt, einen Hinweis gibt, wann wir uns den staatlichen
Gesetzen nicht unterordnen dürfen, wenn sie nämlich direkt gegen Gottes Wort
verstoßen, wenn sie etwas von uns verlangen, was Gottes Wort als böse, als
verkehrt nennt oder wenn sie uns etwas verbieten, wozu uns Gottes Wort
ausdrücklich auffordert. Das zeigt nochmal, dass wir uns als Christen natürlich
das Gesetz nicht oder das staatliche Recht nicht vorgeordnet ist. Aber nochmal, (00:04:04)
es ist Teil des Wortes Gottes und wir können keineswegs sagen, das geht uns
nichts an. Wir müssen uns den staatlichen
Gesetzen unterordnen. Es gibt eben nur diese eine Ausnahme.
In dem Kommentar heißt es dann weiter, dass die Kirchen sich also nicht einfach
über das staatliche Strafverfolgungsrecht hinwegsetzen dürfen. Und das gilt in
weiten Teilen für uns Gläubige, dass wir bedenken müssen, wenn der Staat etwas
verbietet, gerade im moralischen Bereich verbietet, ist es ja eher so, dass er
Dinge, die die Bibel als böse an sie nicht verbietet. Aber wenn er etwas
verbietet, sagen wir mal Kindesmissbrauch, dann können wir als Christen nicht sagen,
wir können uns ja hinwegsetzen darüber und haben irgendwie eigene Regeln.
Abgesehen, dass Gottes Wort eher schärfer in diesen Fragen ist, als das, was das
staatliche Recht ist. Warum müssen wir gerade im Blick auf Kinder, müssen wir
entschlossen Kinder schützen? Erstens, weil wir eine Verantwortung für Kinder
haben. Ist uns das klar? Und sind als Eltern zum Beispiel Kinder anvertraut
worden? Sie sind in den Schutzbereich der Ehe und Familie gestellt worden. Und der (00:05:04)
Apostel Paulus sagt uns ganz deutlich, sowohl im Epheserbrief, Kapitel 6, als auch
im Kolosserbrief, Kapitel 3, dass die Kinder von uns aufgezogen werden sollen,
natürlich in der zuchtenden Mahnung des Herrn, dass sie aber damit in den
Schutzbereich der Eltern, der Familie aufgehoben sein sollen. Wir haben also
Verantwortung für Kinder. Es ist ja pervers, es ist ja furchtbar, wenn dann Eltern
diese Kinder nicht schützen, sondern sogar selber sexuell durch Gewalttaten
sich an Kindern vergehen. Oder wenn sie ihre Kinder nicht schützen, weil sie ihre
Schutzfunktion nicht wahrnehmen und zulassen, dass sie von anderen missbraucht
werden. Natürlich können wir nicht vor jeder
Gewalttat schützen. Manchmal kriegen wir das ja gar nicht mit. Sehen wir das gar
nicht. Aber gehen wir dieser Verantwortung nach. Wir haben eine
Verantwortung für Kinder. Gott hat uns Kinder anvertraut für eine Zeit und wir
sind verantwortlich dafür, sie zu schützen. Zweitens, das müsste eigentlich
als erstes genannt werden, natürlich haben wir eine Verantwortung vor Gott.
Aber da es jetzt um die Kinder geht, habe ich das an erste Stelle gestellt. Aber wir (00:06:04)
haben natürlich eine Verantwortung vor Gott. Wenn Gott uns die Kinder anvertraut,
dann müssen wir unsere Kinder schützen. Dann haben wir eine Pflicht, uns dafür
einzusetzen, dass unsere Kinder bewahrt bleiben. Nicht, dass wir sie vor jedem
Einfluss einfach bewahren können. Und das sollen wir auch gar nicht. Sie müssen
lernen, mehr und mehr lernen, in dieser Welt zurechtzukommen.
Aber diese Verletzbaren, diese verletzlichen Kinder, diese Seelen, diese
Empfindsamen, diese empfindlichen Kinderseelen, die können wir doch nicht
einfach einem bösen Missbrauch, einer bösen Gewalt aussetzen.
Nein, wir haben Verantwortung erst mal vor Gott, dass wir selber danach handeln,
dass wir das in einer gottwohlgefälligen Weise tun, mit ihnen umgehen, sie erziehen
in einer gottwohlgefälligen Weise. Aber dass wir sie natürlich auch, als solche
die Gott uns anvertraut hat, vor Missbrauch anderer schützen.
Dann gilt drittens, ganz besonders, und das gilt jetzt für uns als Gläubige, dass
wenn Gefahr ein Verzug ist, wenn wir also mitbekommen haben, dass da Dinge in
böser Weise, in verkehrter Weise, in sündiger Weise laufen, dass wir (00:07:03)
natürlich einen Schutz einrichten müssen. Und wenn wir das nicht mit Mitteln der
Gläubigen tun können, wenn wir das nicht durch Mittel der Zucht in der
Versammlung der Gemeinde Gottes tun können, dann bleibt uns nichts anderes
übrig, als auch über eine Strafanzeige, über solche Wege nachzudenken und sie
zu vollziehen. Wie wollen wir, wenn wir wissen, dass
bei jemandem, der da leichtfertig mit umgeht, der vielleicht sogar Böses getan
hat an Kindern, und wenn er weiter Kontakt mit Kindern hat, dann haben wir
die Pflicht, einen Weg zu finden, dass das nicht mehr möglich ist. Und oftmals
geht das nur über eine Strafanzeige, geht das nur über den Einbezug des
Staates. Das ist in erster Grund, da sei es nicht gemeint, dass wir nicht vor
Gericht gehen dürfen. Wir sollen nicht unser Recht gegenüber einem anderen
Gläubigen erstreiten vor Gericht. Aber wenn es hier um Straftaten geht, dann
haben wir sehr wohl eine Verantwortung, auch mit Gerichten zusammenzuarbeiten.
Viertens gibt es, und das ist jetzt der Bezug, natürlich eine Verantwortung der
Versammlung. Dabei ist ganz klar, wenn es um die Frage von Ausschluss geht, es (00:08:01)
müssen immer zwei Zeugen sein. Das macht das Alte Testament, das macht das Neue
Testament ganz deutlich. Oder es muss eine eindeutige Belastbarkeit durch
Indizien da sein. Das gibt es schon. Wir brauchen keinen zweiten Zeugen, wenn es
zum Beispiel um Hurerei geht und eine unverheiratete Person auf einmal eine
Frau schwanger ist. Da ist es jetzt am einfachsten mal zu erklären. Dann ist
offensichtlich, dass Sünde vorgefallen ist. Dafür brauche ich keine zwei Zeugen.
Da ist die Indizienlage eindeutig. Aber sie muss auch eindeutig sein für alle
Außenstehenden in dieser Weise nachvollziehbar. Denn wir müssen auch
den Schutz vor falschen Anklagen sehen. Leider ist es, sowohl was Hurerei
betrifft, als auch was Missbrauch, Kindesmissbrauch betrifft, in den letzten
Jahren, Jahrzehnten bekanntermaßen, das ist ja auch in den Medien aufgearbeitet
worden, zu falschen Anklagen gekommen. Und nichts ist ja schlimmer, als wenn
jemand des Kindesmissbrauchs angezeigt wird, angeklagt wird, darüber gesprochen
wird und er liegt gar nicht vor. So jemand ist tot im Prinzip, geistlicherweise
tot. Da ist jeder sagt, irgendwas muss ja daran sein. Also ganz furchtbar eine
falsche Anklage. Und wenn wir hier nicht nach Gottes Wort auch dann genau (00:09:05)
untersuchen, was wirklich der Fall ist, wie die Situation aussieht.
Drittens aber, selbst wenn etwas nicht beweisbar ist nach den Grundsätzen der
Schrift, aber die Brüderschaft, die Versammlung, die örtliche
Gemeinde empfindet, hier ist etwas falsch, haben wir eine Schutzfunktion
einzurichten. Dann kann es sein, dass wir nicht ausschließen können, weil wir
keine zwei Zeugen haben, weil die Indizienlage nicht so eindeutig ist, aber
alle empfinden, hier ist irgendwas faul. Dann bitten wir natürlich, dass der Herr
die Dinge offenbar macht, aber manchmal tut er das nicht. Und dann haben wir
diese Schutzfunktion einzurichten, da müssen wir sicherstellen, dass Kinder
nicht zu Schaden kommen und einen geeigneten Weg suchen und finden.
Dafür ist es sicher hilfreich, sich mit jemandem zusammenzusetzen, der Erfahrung
auf diesem Gebet hat. Also viertens die Verantwortung der
Versammlung und dann haben wir natürlich fünftens eine Verantwortung vor dem
Staat der Obrigkeit, darüber haben wir gesprochen in Verbindung mit Römer 13 und
ich möchte in Verbindung mit der Verantwortung auch vor der Welt, nicht (00:10:04)
nur vor dem Staat, sondern vor unseren Mitmenschen auf zwei Verse hinweisen,
2. Korinther 6 Vers 3, indem wir in keiner Sache irgendeinen Anstoß geben, damit
nicht der Dienst verlästert werde. Das sagt Paulus im Blick auf sich selbst und
wenn wir die Dinge einfach laufen lassen und dann sich herausstellt, dass wir
verantwortlich sind dafür, dass Kinder missbraucht worden sind, dass wir nicht
eingegriffen haben, dass wir nicht irgendwie tätig geworden sind, dann
sehen wir, dass wir ein Anstoß sind, dass Menschen über den Glauben dann lästern,
dass sie böse sprechen, auch über den Weg, in den wir als Gläubige gehen und da
haben wir eine Verantwortung, dass wir das nicht einfach laufen lassen.
2. Petrus 2 Vers 2, (00:11:12)
die gehen ja leichtfertig damit um, da ist es ja kein Wunder, wie sie locker
mit dieser Frage umgehen und sich nicht schützen vor Kinderstellen, nicht die
Zucht, geistliche Zucht, die Versammlungsgemeinde Zucht nach der
Schrift üben. Lasst uns also da wachsam sein, dass wir
wirklich auch in diesen Fragen zur Ehre des Herrn, zum Segen der Gläubigen, zum
Zeugnis vor der Welt und vor allen Dingen zum Schutz unserer Kinder tätig sind.
Wir selber als Eltern und wir auch als Geschwister der Örtlichen zusammenkommen.