Handelt man erst, wenn die Versammlung (Gemeinde) gehandelt hat?

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Wichtig erscheint mir, dass wir aus Vers 17 bereits lernen, dass wenn die Sünde von jemandem, der sich Bruder nennt, für die ganze örtliche Versammlung offenkundig geworden ist, wir nicht erst warten sollen, bis so jemand gemäß 1. Korinther 5 „formal" ausgeschlossen worden ist. Wir haben schon zuvor die Pflicht, persönlich keinen Umgang mehr mit einer solchen Person zu pflegen. Sie hat sich als ein Böser erwiesen - das ist natürlich die Voraussetzung für ein solches Verhalten. Einerseits sollen wir uns vor vorschnellem Handeln hüten. Andererseits sollen wir auch einen offenkundig bösen Zustand nicht einfach übergehen.

Der Herr Jesus fährt jetzt fort und nennt im Folgenden zwei wesentliche Grundsätze, die Er in einem dritten Vers mit einem weiteren wichtigen Punkt begründet. „Wahrlich, ich sage euch: Was irgend ihr auf der Erde binden werdet, wird im Himmel gebunden sein, und was irgend ihr auf der Erde lösen werdet, wird im Himmel gelöst sein."

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