Hier wird deutlich, dass der Herr sich an Jünger wendet, die Juden waren. Für sie waren Heiden (also ungläubige Menschen aus den Nationen) und Zöllner (ungläubige Juden, die sich mit den Nationen durch das Einsammeln von deren Steuergeldern einsmachten) absolut tabu. Noch in Apostelgeschichte 10 und auch in Galater 2 erkennen wir, dass die gläubigen Juden auch nach dem Kommen des Heiligen Geistes auf die Erde, als also die Gläubigen bereits zu der einen Versammlung zusammengefügt waren, noch immer nichts mit Heiden zu tun haben wollten, obwohl das von Gott nicht mehr gewollt war. So war eine besondere Überzeugung vonseiten Gottes nötig, damit Petrus zu dem Heiden Kornelius ging. Denn die Heiden und Zöllner waren in den Augen der Juden unrein, unheilig, ungöttlich.
Genauso sollte ein Gläubiger, gegen den gesündigt wurde, einen Bruder behandeln, der nicht bereit war, seine Sünde zu bekennen. Und wie wir gesehen haben, gilt das dann auch für jeden Einzelnen der Versammlung. Das ist vom Grundsatz her nichts anderes, als was wir in 1. Korinther 5,11.13 im Blick auf das Verhalten der Versammlung als solche lernen. Wir dürfen mit jemand, der in Sünde lebt, keinen Umgang haben. Er soll für uns ein „Böser“ sein, den wir aus der Versammlung ausschließen sollen. Auf diesen Schritt weist der Herr auch in unserem Abschnitt in Vers 18 hin. Und es fällt auf, dass Er von „dir“ zu „euch“ wechselt. Nun wird aus der persönlichen Angelegenheit eine Sache der Versammlung. Das macht den Fall besonders ernst.
Quelle: bibelpraxis.de/a3431.html