Anregungen für Verlobte (17) - wann „muss" man heiraten? II

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Ist dieses so genannte Verantwortungsgefühl berechtigt? Anders gefragt: Bedeutet vorehelicher Sex, dass wir in den Augen Gottes verheiratet sind (uns heiraten müssen)? Nein! Eine Ehe besteht nur dann, wenn ein Mann UND eine Frau diese Ehe eingehen (wollen). Dazu ist in Deutschland ein Vertrag vor dem Staat zu schließen. Es reicht also nicht, wenn eine Seite die Ehe will. Nun mag der Geschlechtsverkehr-Partner sogar einer Ehe zustimmen, da sie für ihn vielleicht nicht die rechtliche, moralische und überzeugende Bindungskraft hat wie für einen Christen. Heißt es dann für uns, dass wir diesen Menschen heiraten sollen?

Vorehelicher Sex ist Sünde – der eheliche Geschlechtsverkehr ein Geschenk Gottes

Zunächst wollen wir festhalten: Hurerei – vorehelicher Geschlechtsverkehr ist Sünde. Die Ehe dagegen ist geehrt (Hebräer 13,4). Woher kommt dann die Idee, dass unverheiratete, einzelne Menschen, die miteinander kopulieren – also eine Sünde begehen – vor Gott verheiratet sind oder heiraten müssen – also einen geheiligten Stand erwerben sollen?

Viele Menschen – auch manche Christen – haben Sex nicht nur mit einem Partner gehabt. Welchen sollen sie dann heiraten? Den ersten? Den letzten? Alles dies führt nur zu Verwirrung!

Wir lernen aus dem Alten Testament

Im Alten Testament gab es Bestimmungen, wenn Personen, die nicht verheiratet waren, Geschlechtsverkehr miteinander hatten. In 2. Mose 22,15-16 lesen wir, dass ein Mann, der bei einer nicht verlobten Jungfrau lag, diese heiraten musste oder, wenn der potentielle Schwiegervater dies nicht zulassen wollte, eine entsprechende Heiratsgabe in Geld abwiegen musste. Dieses Gesetz und die alternativen Handlungsweisen machen deutlich, dass dieses Gebot zum Schutz der Frau – denn wer wollte in Israel eine Frau heiraten, die nicht mehr Jungfrau war? – und zum finanziellen Schutz des Vaters – denn er konnte keine Hochzeitsgabe mehr erwarten – erlassen wurde.

Dieses Prinzip kommt auch in 5. Mose 22,28-29 zum Ausdruck. Dort ist davon die Rede, dass der Mann die junge Frau – die Jungfrau – geschwächt hat. Damit wird deutlich, dass es sich keineswegs um ein Kavaliersdelikt handelt – nein, der Mann hat sich an der jungen Frau vergangen. Und deshalb sollte sie geschützt werden. Denn sie war öffentlich kompromittiert.

Durch Sex wird keine Ehe geschlossen

Durch diese Gebote wird aber auch klar: Eine sexuelle Gemeinschaft von zwei Menschen allein macht keine Ehe aus – auch nicht in den Augen Gottes. Denn der Vater der Frau konnte die Eheschließung verhindern. Es war möglich und sogar wahrscheinlich, dass sich die beiden heirateten. Entscheidend war jedoch, dass die Schuld, die der Mann auf sich geladen hat, gesühnt wurde. Und er musste dafür zahlen – aber vor (!) der Eheschließung.

Dieses Gesetz Moses (und damit Gottes) und auch derartige Bräuche gibt es in Deutschland nicht mehr. In aller Regel kommt natürlich hinzu, dass die Väter bei weitem nicht mehr diesen Einfluss (rechtlich) haben und (moralisch, autoritativ) einsetzen, wie es damals üblich war. Auf der anderen Seite kommt hinzu, dass heute in fast allen Fällen davon auszugehen ist, dass der Geschlechtsverkehr keine einseitige Angelegenheit ist. In aller Regel wollen sowohl die Frau als auch der Mann diese sexuelle Begierde mit dem anderen teilen.

Nicht sexuelle Lust ist Sünde – sie ist von Gott geschenkt

Übrigens – nicht die sexuelle Lust ist die Sünde. Denn diese ist ein Geschenk Gottes! Nein, der Weg, auf dem diese Lust erlebt werden will, diese ist falsch. Gott hat eben den Geschlechtsverkehr und die damit verbundene Erregung in den Schutzraum der Ehe gestellt (vgl. noch einmal 1. Mo 2,24 und 1. Kor 7,9). Nicht die Kopulation ist also die Sünde, sondern das Übertreten des Gebotes Gottes und der Verrat der eigenen Würde und der des anderen ist das, was die Sünde ausmacht.

Wenn ich jetzt die Rechte eines anderen – selbst wenn er sie nicht als seine Rechte ansieht, weil er zum Beispiel die Gedanken Gottes nicht ernst nimmt – beuge, bin ich dann nicht schuldig, ihn auch „ganz“ zu heiraten? Bin ich ihm nicht etwas schuldig?

Was bin ich dem „betrogenen“ Partner schuldig?

Ja, das bin ich. Ich muss ihn um Entschuldigung bitten! Nicht mehr? Doch, noch viel mehr! Ich bin dieser Person schuldig, nicht mehr mit ihr sexuell oder in anderer, bindender Weise herumzuspielen. Denn dadurch mache ich das ganze nur noch komplizierter und schlimmer, als es ohnehin schon ist. Und natürlich ist auch wahr, dass wir, nachdem wir einen Schritt zurückgegangen sind, uns klar machen müssen vor dem Herrn, welche Beziehung ich zu dieser Person künftig haben soll. Das mag in dem ein oder anderen Fall tatsächlich eine eheliche Verbindung sein. In den meisten Fällen bedeutet es: absolute Abstinenz und nach der Bitte um Vergebung ein vollständiges Zurückziehen aus der Beziehung.

Warum? Wir haben schon in den ersten Folgen gesehen, dass die Bibel uns durchaus Maßstäbe gibt, die wir auf uns anwenden sollten bevor wir heiraten. Sollten diese auf einmal alle außer Kraft gesetzt sein? Wenn wir gesündigt haben, sollten wir diese Sünde bekennen. Das ist notwendig. Aber wir sollten nicht von einer Sünde in die nächste stolpern, ohne uns darüber klar zu sein, wie schlimm jede Sünde wieder ist.

Geerntet, was gesät

Natürlich ist auch wahr, was Paulus an anderer Stelle schreibt: „Irrt euch nicht, Gott lässt sich nicht spotten! Denn was irgend ein Mensch sät, das wird er auch ernten. Denn wer für sein eigenes Fleisch sät, wird von dem Fleisch Verderben ernten; wer aber für den Geist sät, wird von dem Geist ewiges Leben ernten“ (Galater 6,7-8). Es kann sein, dass wir Dinge tun, die Folgen für unser ganzes Leben haben. Aber wir finden in der Schrift nicht, dass eine Ehe eine Ehe ist, bevor sie „bürgerlich“ geschlossen worden ist. Das gibt uns nicht die Freiheit, vor der Ehe zu tun und zu lassen, was wir selbst wollen. Bestimmt nicht! Aber es lässt uns nach einem sündigen Schritt auch einen Weg offen, der wieder in die Gemeinschaft des Herrn führt, ohne weiter zu sündigen.

Damit ist dieses Thema nicht umfänglich behandelt. Abgesehen davon, dass manche Punkte einem seelsorgerlichen Gespräch vorbehalten bleiben müssen. Aber in der nächsten Folge wollen wir uns noch ein paar weitere Fälle anschauen, die die Folge vorehelichen Geschlechtsverkehrs sein können.

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Artikelreihe: Anregungen für Verlobte

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