Beschneidung unter Strafe gestellt

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Ein Kind, das mit acht Tagen (Juden) oder vier Jahren (wie in dem vorliegenden Fall eines Kindes von muslimischen Eltern) beschnitten werde, könne nicht selbst entscheiden, ob es sich der entsprechenden Religion anschließe. Da es aber ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gibt, müsse dies in diesem Fall dem Grundrecht auf Religionsfreiheit übergeordnet sein, da sich ein Kind später gegen die Religion der Eltern entscheiden könne - die Beschneidung aber nicht rückgängig gemacht werden könne.

Als Christen wissen wir, dass „die Beschneidung nichts ist, und die Vorhaut nichts ist, sondern das Halten der Gebote Gottes" (1. Kor 7,19). Das sehen Juden natürlich ganz anders. Abraham bekam das Gebot, dass er und seine Nachkommen ihre männlichen Kinder jeweils am achten Tag beschneiden sollten (1. Mo 17,12). Nach 3. Mose 12,3 wurde dieses Gebot auch Teil des Gesetzes in Israel. Es gehört im Übrigen zu einer Vielzahl von Geboten, die Mohammed, der „Prophet" und Gründer des Islam, aus dem Judentum bzw. Alten Testament mit übernommen hat.

Wenn Gott ein Gebot anordnet, kann es niemals schädlich für einen Menschen sein. Denn Gott ist der Schöpfer (1. Mo 1,1) - wie könnte man Ihm unterstellen, etwas Schädigendes für den Menschen anzuordnen. Es gibt interessanterweise Untersuchungen, die beispielsweise zeigen, dass das Optimum von Schmerzunempfindlichkeit und Blutgerinnung gerade am achten Tag vorliegt (dass Erwachsene viel größere Schmerzen haben bei der Beschneidung, muss wohl nicht weiter betont werden ...); oder dass die Speisevorschriften in Israel sowohl für die Tierwelt als auch für den Menschen sehr nützlich waren in der damaligen Zeit. Natürlich ist es wahr, dass im engeren Sinn ein irreversibler Vorgang am Kind stattfindet, das beschnitten wird. Aber im Unterschied zur Beschneidung von Mädchen und Frauen, die Gott nie angeordnet hat, führt die Beschneidung von Jungen für diese zu keinem körperlichen, seelischen oder sonstigen Nachteil.

Dieses Urteil, das noch nicht höchstinstanzlich vorliegt und insofern noch Gegenstand von Revisionen sein dürfte, greift aber in bemerkenswerter Weise in die Religionsfreiheit ein. Es ist ein weiterer Schritt, der uns Christen deutlich macht, dass wir in einer Gott feindlichen Welt leben. „Wenn die Welt euch hasst, so wisst, dass sie mich vor euch gehasst hat. Wenn ihr von der Welt wäret, würde die Welt das Ihre lieb haben; weil ihr aber nicht von der Welt seid, sondern ich euch aus der Welt auserwählt habe, darum hasst euch die Welt" (Joh 15,18.19).

Wir kämpfen als Christen nicht für die Beschneidung (Zirkumzision) - das wäre ja auch seltsam. Aber wir haben schon erlebt - sicher auch durch eigenes Versagen, nämlich Kinder zum Teil mit übermäßiger Gewalt erzogen zu haben - dass es heute nach den gültigen Gesetzen untersagt ist, Kinder körperlich zu züchtigen. Gott zeigt uns in seinem Wort dagegen, dass die Rute von großem Nutzen ist, wenn sie mit Liebe angewendet wird (Spr 13,24; 22,8.15; 23,13.14; 29,15). Das darf man in Deutschland heute nicht mehr ungestraft tun.

Und so wird es weitergehen. Davon müssen wir ausgehen. Was könnte der nächste Schritt sein? Kinder können sich nicht selbstständig entscheiden, in christliche Zusammenkünfte zu gehen. Der Einfluss, der dort auf sie ausgeübt wird, ist nahezu irreversibel, wird man argumentieren können. Wie ist es mit der christlichen Erziehung? Das ist ja auch (seelische) Gewaltanwendung, wenn man Kinder nach biblischen Maßstäben erzieht. Zwar kann man Kinder gar nicht nicht erziehen. Aber das ist den Pädagogen unserer Zeit egal, so lange Kinder nicht christlich erzogen werden. Und so kann es weitergehen ...

Jeder erlöste Christ steht vor seinem Herrn Jesus Christus. Man kann nicht zu allen Punkten zu einer gemeinschaftlichen Auffassung kommen. Denn jeder steht persönlich vor seinem Herrn. Diese Freiheit wollen wir uns gegenseitig zugestehen. Aber wir wollen uns nicht wundern, wenn unsere Freiheiten weiter eingeschränkt werden. Solange wir noch christliche Freiheit besitzen, uns zum Beispiel frei versammeln zu können, das Evangelium noch weiter sagen zu können, sollten wir diese Freiheit nutzen. Sie kann morgen vorbei sein. Und dann würden wir darüber trauern, dass wir sie nicht genutzt haben. Das wäre bedauerlich.

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