Der Schwur und der Staatseid

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Der Herr Jesus hat seinen 12 Jüngern und damit auch uns, die wir Ihm nachfolgen wollen, gesagt, dass wir nicht schwören sollen. Das hat manche Christen in Gewissensnöte gebracht, weil vor Gericht oder auch bei der Verbeamtung ein Eid zu leisten ist. Gilt dieses Verbot des Schwörens auch dafür?

Wir können mit gutem Gewissen sagen: Nein. Wenn wir vor Gericht, im Staatsdienst oder an anderer Stelle einen Eid zu leisten haben, gilt sozusagen eine Ausnahme. Denn davon spricht der Herr hier nicht. Römer 13,1 ff. zeigt uns, wie wir uns der Regierung gegenüber zu verhalten haben: „Jede Seele sei den obrigkeitlichen Gewalten untertan." Wenn sie einen Eid von uns verlangt, sollen wir ihr gehorsam sein, so lange dieser Eid nicht gegen Gott (zu einem Fluch zum Beispiel) gerichtet ist (vgl. Apg 5,29).

Auch der Herr Jesus selbst, als Er von dem Hohenpriester beschworen wurde, antwortete und durchbrach sein Schweigen, das Ihn zuvor in vollkommener Demut und Hingabe gekennzeichnet hatte. Auf diesem Weg blieb Er weiter; aber dieser ausgesprochene Schwur verpflichtete Ihn per Gesetz, sein Schweigen zu brechen (vgl. Mt 26,62).

Wir wollen diese Ausnahme nicht zur Regel machen. Die eigentliche Botschaft unseres Herrn in diesen Versen der Bergpredigt lautet: Wir sollen die Wahrheit sprechen. Darauf sollen sich unserer Zuhörer verlassen können, nicht erst, wenn wir diese durch einen Schwur ausdrücklich bestätigen. Denn dann würde der Schwur zu einer Legitimation, ohne ihn sagen zu können, was man wollte.

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