Zucht in der Versammlung (Gemeinde) 8 - Aufheben des Ausschlusses?

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Was ist, wenn jemand ausgeschlossen war, dann Buße tut über den Zustand und die dem Zustand zugrunde liegende(n) Tat(en), nicht aber das Zusammenkommen wieder besuchen möchte, an dem er früher teilnahm?

Zunächst einmal wollen wir festhalten: Diese Möglichkeit finden wir nicht im Neuen Testament. Wir finden einen Mann, der in Unzucht lebte und deshalb von der Versammlung in Korinth ausgeschlossen werden musste (1. Kor 5; besonders Vers 13). Aus 2. Korinther 2 wissen wir, dass die Korinther dem Auftrag von Paulus Folge geleistet hatten und diesen Mann wirklich ausgeschlossen hatten. Paulus spricht von der „Strafe, die von den Vielen ist" (2. Kor 2,6). Diese Strafe bestand in dem Ausschluss von jeglicher Gemeinschaft der Geschwister.

Nun hatte dieser Mann seine Sünde offensichtlich bereut - zwischen dem ersten und zweiten Brief lagen übrigens keine Jahre, sondern nur einige Wochen, wenige Monate! - so dass Paulus die Korinther aufforderte, ihm „vielmehr zu vergeben" (2. Kor 2,7) und ihn zu ermuntern, ihm auch Liebe zu erweisen. Die Früchte der Buße waren sichtbar geworden bei diesem Mann durch die Traurigkeit in seinem Leben (Vers 7). Jetzt sollten sie ihm gegenüber Liebe üben (Vers 8) - also ihn wieder in die praktische Gemeinschaft der Gläubigen aufnehmen.

Das zeigt: Der Ausgeschlossene hatte Buße getan und wurde dann, nachdem das für die Geschwister sichtbar wurde, von der örtlichen Versammlung wieder aufgenommen - im Sinn von Matthäus 18,18: Was die Versammlung bindet (Sünde auf jemanden), ist sogar im Himmel gebunden, was sie löst (Sünde von jemandem lösen, ihn wieder in die praktische Gemeinschaft aufnehmen), ist im Himmel gelöst.

Nun gibt es also einen Fall eines Ausgeschlossenen im Neuen Testament und zugleich „denselben" Fall im Blick auf das Vergeben und die Wiederaufnahme in die Gemeinschaft der Versammlung. Dabei wollen wir bedenken, dass es damals nur den EINEN Weg der Kinder Gottes gab, nicht aber, wie heute, die vielen verschiedenen Wege und Gemeinden usw. Die Tatsache, dass es das alles heute gibt, zeigt deutlich, dass wir nicht mehr in der Anfangszeit des Christentums leben und dass viele einen verkehrten „kirchlichen" Weg gehen.

Die Frage bleibt: Wie verhalten wir uns, wenn jemand - wie dieser Mann in 1. Korinther 5 und 2. Korinther 2 - wegen eines sündigen Zustands der Unzucht ausgeschlossen werden musste, über diese Sünde Buße tut, dann aber einen anderen kirchlichen Weg gehen möchte?

Halten wir fest:

  1. Echte und vollständige Wiederherstellung ist nur möglich, wenn man zum Ausgangspunkt des Versagens, des sündigen Zustands zurückkehrt, diesen bekennt und wieder gewissermaßen von vorne anfängt. So handelte Abraham, wie wir in 1. Mose 13 nachlesen können. Er war „vom Weg abgekommen" und nach Ägypten gezogen. Aber er kehrte zurück zu dem Punkt seines Abweichens. Dort finden wir erneut - wie früher - seinen Altar. Wiederherstellung ist eine vollständige Umkehr und Rückkehr. Das heißt im aktuellen Fall, man kehrt zu den Geschwistern zurück, die man durch seine Sünde belastet hat und deren Zuchthandlung man notwendig machte, um ihnen die Sünde zu bekennen und wieder neu in Gemeinschaft mit ihnen zu kommen. Das ist der biblische, normale und richtige Weg.
  2. Unsere Erfahrung ist heute, dass dies - leider! - immer weniger Gläubige tun. Gemeint sind nach 1. Korinther 5 solche, die Bruder genannt wurden und dann ausgeschlossen werden mussten. Wir müssen oft schon dankbar sein, dass überhaupt eine Sündenerkenntnis zustande kommt. Wenn diese dann da ist, wollen diese Gläubigen - denn nur ein Gläubiger bekennt seine Sünden und seinen sündigen Zustand - allerdings danach oft mit Geschwistern Gemeinschaft beim Brotbrechen üben, mit denen wir aus an anderer Stelle dargelegten prinzipiellen Gründen leider keinen gemeinsamen Weg gehen können. Was nun?
  3. Zunächst wollen wir klar sehen: Es ist letztlich ein unvollständiger und oft ein direkt eigenwilliger Weg. Denn ein Weg der Demut führt immer zum Ausgangspunkt zurück. Denken wir an Petrus, an Abraham, an David und manche andere.
  4. Aber müssen wir nicht auch bekennen, dass wir selbst durch manches Fehlverhalten, vielleicht sogar durch ein falsches Verhalten den Ausgeschlossenen gegenüber (indem manche eben doch Umgang mit ihnen zum Beispiel bei Familienfeiern oder sonstigen Gelegenheiten pflegten, obwohl dieser nach 1. Korinther 5 ausdrücklich untersagt ist) zu falschen Überlegungen Anlass gaben? Ist nicht unser geistlicher Zustand derart schwach und sogar schlecht, dass wir viel Anlass haben, zuallererst unser eigenes Versagen zu bekennen?
  5. Leider hat sich oft herausgestellt, dass das erste Motiv dafür, den Ausschluss „auszusetzen", darin besteht, alte Kontakte wieder aufleben lassen zu können. Die Stigmatisierung durch den Ausschluss möchte man gerne loswerden. Aber ist wirklich eine innere Umkehr da, eine echte Wiederherstellung? Würde diese nicht dahin führen, wirklich vollständig umzukehren?
  6. Diese Hinweise heißen nicht, dass es nicht auch Ausnahmen geben kann. Aber keinesfalls dürfen wir Ausnahmen zum Grundsatz oder Normalfall machen. Dann handeln wir im Widerspruch zum Geist dessen, was wir in der Schrift finden.

Wir wollen die deutlichen Anweisungen der Schrift nicht aufweichen. Wir wollen aber auch die Weite der Gnade Gottes nicht schmälern. Voraussetzung für jede Wiederaufnahme der Gemeinschaft mit einer Person, die ausgeschlossen werden musste, ist ein aufrichtiges Bekenntnis, das auch als solches anerkannt werden kann. Wir können nicht hinter die Stirn einer Person sehen. Aber wenn es Früchte der Buße gibt, wollen wir von Herzen Gnade üben. Diese Buße braucht ihre Zeit. Und sie ist sichtbar und muss auch für die Gläubigen, die wiederaufnehmen sollen, sichtbar werden. Auf welcher Basis sollten sie sonst einmütig zu dem Urteil kommen, eine solche Person, die sie ja als „Böse" ausschließen mussten, wieder aufzunehmen?

Leider fehlt es immer wieder bei dem, der in Sünde lebt(e), bereits an einer wirklichen Grundhaltung der Aufrichtigkeit und Demütigung oder auch an wirklichen Früchten der Buße. Wir wollen niemanden durch falsche Anforderungen dazu bringen zu heucheln, er wolle wirklich in die praktische Gemeinschaft mit seinem ursprünglichen örtlichen Zusammenkommen zurückkehren, um wieder „aufgenommen" zu werden, um das Zusammenkommen dann nach 6 Wochen wieder zu verlassen.

Allerdings wollen wir die Dinge des Herrn sehr ernst nehmen und zugleich Gnade üben, wie wir sie selbst erfahren haben: Waren wir wirklich zutiefst gebeugt, als wir uns bekehrt haben? Und hat uns Gott nicht dennoch angenommen? Wir wollen seine Liebe und Gnade nachahmen, ohne seine Heiligkeit zu vergessen. Immer wollen wir im Geist und nach dem Wort Christi handeln.

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