Das Verwaltungsgericht München hat der evangelischen Kirche jetzt untersagt, in ihren Publikationen vor „Bioenergie-Kursen“, Rutengehen und Räucherritualen einer Seminaranbieterin zu warnen. Möglicherweise geht es zunächst nur darum, dass keine ausreichende Begründung für diese Warnung ausgesprochen wurde. Die Seminaranbieterin fühlte sich in ihren Persönlichkeitsrechten und an der Berufsausübung gehindert.
Das erinnert an 2. Timotheus 4. Denn immerhin leben wir in einem sogenannten christlichen Land. Paulus schrieb seinem Freund: „Denn es wird eine Zeit sein, da sie die gesunde Lehre nicht ertragen werden, sondern nach ihren eigenen Begierden sich selbst Lehrer aufhäufen werden, indem es ihnen in den Ohren kitzelt; und sie werden die Ohren von der Wahrheit abkehren, sich aber zu den Fabeln hinwenden“ (Vers 3 und 4).
Selbst in einem christlichen Land darf man nicht mehr die biblische Wahrheit öffentlich aussprechen und vor Menschen warnen, die im Widerspruch zur biblischen Lehre und Belehrung handeln. - Das ist die eine Seite.
Die andere Seite ist: Wie reagieren wir als Christen darauf? Es ist sicher genauso unbiblisch, öffentlich dagegen zu protestieren. Dazu werden wir an keiner Stelle aufgerufen. Aber ein paar Zeilen vor dem soeben zitierten Bibelwort heißt es: „Predige das Wort, halte darauf zu gelegener und ungelegener Zeit“ (Vers 2). Hier steht nicht, dass wir andere mit dem Wort Gottes sozusagen verprügeln sollen. Aber wir sollen zu dem Bibelwort stehen, ob es Tage sind, die gut für uns sind oder nicht, ob man auf die Bibel hören möchte oder nicht.
Ob wir solche sind, die auch bei Widerstand zur Wahrheit stehen und für die Wahrheit eintreten werden?
Quelle: bibelpraxis.de/a1466.html